Geplante Sozi­al­ver­si­che­rungs­re­chen­größen ab 2024

Im aktu­ellen Regie­rungs­ent­wurf zur Sozi­al­ver­si­che­rungs­grö­ßen­ver­ord­nung sollen die Werte an die Ein­kom­mens­ent­wick­lung des ver­gan­genen Jahres ange­passt werden. Als Refe­renz-Rechen­größe wird dabei das Jahr 2022 her­an­ge­zogen.

Die Anpas­sung von Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung gilt bun­des­weit. Bei der Arbeits­losen- und Ren­ten­ver­si­che­rung wird zwi­schen alten und neuen Bun­des­län­dern unter­schieden. Fol­gend die geplanten Werte für 2024:

monat­lich jähr­lich
Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung 5.175 € 62.100 €
Ver­si­che­rungs­pflicht­grenze in der
Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung
69.300 €
   62.100 € *
Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung (aBL) 7.550 €  90.600 €
Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung (nBL) 7.450 € 89.400 €

*    Die beson­dere Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze in der Kran­ken­ver­si­che­rung gilt für bestimmte Berufs­gruppen oder Arbeit­nehmer unter beson­deren Bedin­gungen, wie z.B. für Beschäf­tigte, die zum 31.12.2002 wegen Über­schrei­tens der dama­ligen Grenze ver­si­che­rungs­frei und bei einem pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen (Kran­ken­voll­ver­si­che­rung) ver­si­chert waren.

Die Bezugs­größe in der Sozi­al­ver­si­che­rung soll auf monat­lich 3.535 € ange­hoben werden und gilt für die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung bun­des­weit sowie für die Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung (RV ALV) in den alten Bun­des­län­dern. Für die neuen Bun­des­länder ist eine Anpas­sung auf 3.465 € (RV ALV) monat­lich vor­ge­sehen.

Seit Oktober 2022 muss die Mini­job­grenze an den Min­dest­lohn gekop­pelt sein. Durch den Anstieg des Min­dest­lohns muss auch die Mini­job­grenze ange­hoben werden. Daraus folgt auch eine Anpas­sung des Über­gangs­be­reichs.

Für das kom­mende Jahr soll der Min­dest­lohn auf 12,41 €/​Std. steigen. Damit würde auch die Mini­job­o­ber­grenze auf 538 €/​Monat (Über­gangs­be­reich 538,01 – 2.000 €) ange­passt werden.

Der Ent­wurf wurde am 11.9.2023 prä­sen­tiert und hat die Zustim­mung des Bun­des­ka­bi­netts erhalten. Die Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­ge­setz­blatt steht noch bevor.