Lkw-Maut – künftig Staf­fe­lung nach CO2-Aus­stoß

In seiner Sit­zung v. 20.10.2023 hat nun auch der Bun­desrat den Ände­rungen bei der Lkw-Maut zuge­stimmt. Das Dritte Gesetz zur Ände­rung maut­recht­li­cher Vor­schriften konnte daher weit­ge­hend zum 1.12.2023 in Kraft treten.

Nun ent­hält die Maut – zusätz­lich zu den bereits gel­tenden Teil­sätzen für Infra­struktur, Luft und Lärm – einen Teil­satz für ver­kehrs­be­dingte CO2-Emis­sionen. Nach den Vor­gaben einer EU-Richt­linie werden Fahr­zeuge in Emis­si­ons­klassen ein­ge­ordnet. Emis­si­ons­freie Lkw sind bis 31.12.2025 von der Maut­pflicht befreit. Anschlie­ßend ent­richten sie einen um 75 % redu­zierten Maut­teil­satz für Infra­struktur- sowie Lärm- und Luft­ver­schmut­zungs­kosten.

Ab 1.7.2024 gilt die Maut für die Benut­zung von Bun­des­fern­straßen schon für Fahr­zeuge ab 3,5 t. Aus­nahmen gibt es für Fahr­zeuge von Hand­werks­be­trieben aus dem länd­li­chen Raum, die in Groß­städten oder am Stadt­rand tätig sind.