Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – Schäden auf­grund Boden­ab­sen­kung durch Aus­trock­nung

In einem vom Ober­lan­des­ge­richt Dresden ent­schie­denen Fall machte ein Ver­si­che­rungs­nehmer gegen seine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Gebäu­de­schäden gel­tend. Nach seiner Auf­fas­sung waren diese durch Absen­kung des Bodens durch Aus­trock­nung ent­standen und in der Ver­si­che­rung wären Schäden durch Erd­fall und Erd­rutsch ver­si­chert.

Die OLG-Richter folgten dieser Auf­fas­sung nicht und ent­schieden, dass eine durch Aus­trock­nung des Bodens erfol­gende Boden­ab­sen­kung mit der Folge von Gebäu­de­schäden weder als Erd­fall noch als Erd­rutsch anzu­sehen ist.

Ein Erd­rutsch ist nach den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen ein „plötz­li­ches Abrut­schen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erd­massen, dessen Ursache aus­schließ­lich natur­be­dingt ist“. Diese Vor­aus­set­zungen liegen offen­sicht­lich nicht vor, wenn sich der Boden unter einem Gebäude auf­grund von Aus­trock­nung langsam senkt und dies zu Rissen an einem Gebäude führt.

Ein Erd­fall ist „ein Ein­sturz des Erd­bo­dens über natür­li­chen Hohl­räumen, dessen Ursache aus­schließ­lich natur­be­dingt ist“. Auch diese Vor­aus­set­zungen waren nicht erfüllt. Schon unter dem Begriff „Ein­sturz“ kann ein durch­schnitt­li­cher Ver­si­che­rungs­nehmer nicht ver­stehen, dass sich der Erd­boden unter dem Gebäude über einen län­geren Zeit­raum hinweg absenkt und dies zu Rissen an einem Bau­werk führt.