Gesetz­li­cher Min­dest­lohn für ent­sandte aus­län­di­sche Pfle­ge­kräfte

Nach Deutsch­land in einen Pri­vat­haus­halt ent­sandte aus­län­di­sche Betreu­ungs­kräfte haben Anspruch auf den gesetz­li­chen Min­dest­lohn für geleis­tete Arbeits­stunden. Dazu gehört auch Bereit­schafts­dienst. Ein sol­cher kann darin bestehen, dass die Betreu­ungs­kraft im Haus­halt der zu betreu­enden Person wohnen muss und grund­sätz­lich ver­pflichtet ist, zu allen Tag- und Nacht­stunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.