Hilfen für Advents­märkte durch die Über­brü­ckungs­hilfe IV

Die neue Über­brü­ckungs­hilfe IV soll ins­be­son­dere Schau­stel­lern, Markt­leuten und pri­vaten Ver­an­stal­tern von abge­sagten Advents- und Weih­nachts­märkten als Hilfe dienen, die von den Corona-Schutz­maß­nahmen beson­ders betroffen sind. Außerdem sollen die sog. „Här­te­fall­hilfen“, der „Son­der­fonds des Bundes für Messen und Aus­stel­lungen“, der „Son­der­fonds des Bundes für Kul­tur­ver­an­stal­tungen“, das Pro­gramm „Corona-Hilfen Pro­fi­sport“ sowie das „KfW-Son­der­pro­gramm“ wei­ter­ge­führt werden.

Durch den ver­bes­serten Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss der Über­brü­ckungs­hilfe IV kann ein Zuschlag von bis zu 30 % auf die Fix­kos­ten­er­stat­tung nach dem Fix­kos­ten­ka­talog bean­tragt werden. Für die Betrof­fenen beträgt der Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss 50 %. Dazu müssen sie einen Umsatz­ein­bruch von min­des­tens 50 % im Dezember 2021 nach­weisen.