Höhere Buß­gelder für Han­dy­nut­zung am Steuer und bei Behin­dern von Ret­tungs­kräften

Auto­fahrer, die für Polizei- und Hilfs­kräfte keine Ret­tungs­gasse bilden, müssen künftig mit einem Buß­geld bis zu 200 € rechnen. Kommt es dar­über hinaus zu einer wei­teren Behin­de­rung, Gefähr­dung oder Sach­be­schä­di­gung, kann es bis zu 120 € teurer werden. Außerdem droht ein ein­mo­na­tiges Fahr­verbot. Das sieht die Ver­ord­nung zur Ände­rung stra­ßen­ver­kehrs­recht­li­cher Vor­schriften vor, der der Bun­desrat am 22.9.2017 zuge­stimmt hat.

Die Buß­gelder für Ver­stöße gegen die Pflicht, bei Blau­licht oder Ein­satz­horn sofort freie Bahn zu schaffen, wurden eben­falls ange­hoben. Beide Ver­stöße sind gleich schwer zu bewerten und müssen des­halb auch weiter gleich geahnt werden.

Das neue Handy-Verbot ent­hält eine tech­ni­kof­fene For­mu­lie­rung, die sicher­stellen soll, dass sich Fahr­zeug­führer wäh­rend der Fahrt grund­sätz­lich nicht durch Informations‑, Kom­mu­ni­ka­tions- und Unter­hal­tungs­mittel ablenken lassen. Die Bedie­nung der Geräte mit­tels Sprach­steue­rung und Vor­le­se­funk­tion bleibt zulässig, ebenso deren sekun­den­schnelle Nut­zung. Bei einem Ver­stoß gegen die geän­derten Vor­schriften zur Nut­zung elek­tro­ni­scher Geräte drohen erhöhte Buß­gelder.