Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne ab dem 1.5.2024 in 2 Schritten. Die aktuelle Pflege-Mindestlohn-Verordnung ist noch bis 31.1.2024 gültig und beinhaltet die Erhöhung zum 1.12.2023.
Pflegehilfskräfte | qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1‑jährige Ausbildung) |
Pflegefachkräfte | |
ab 1.12.2023 | 14,15 € | 15,25 € | 18,25 € |
ab 1.5.2024 | 15,50 € | 16,50 € | 19,50 € |
ab 1.7.2025 | 16,10 € | 17,35 € | 20,50 € |
Die Pflegekommission empfiehlt außerdem für Beschäftigte in der Altenpflege mit einer 5‑Tage-Woche einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub (jeweils 9 Tage im Kalenderjahr) über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30.6.2026 ausgesprochen. Diese Empfehlung will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – wie in den Vorjahren – mit einer neuen Pflegemindestlohn-Verordnung umsetzen.