Höhere Min­dest­löhne für Beschäf­tigte in der Alten­pflege

Die Pfle­ge­kom­mis­sion hat sich ein­stimmig auf höhere Min­dest­löhne für Beschäf­tigte in der Alten­pflege geei­nigt. Danach steigen die Min­dest­löhne ab dem 1.5.2024 in 2 Schritten. Die aktu­elle Pflege-Min­dest­lohn-Ver­ord­nung ist noch bis 31.1.2024 gültig und beinhaltet die Erhö­hung zum 1.12.2023.

Pfle­ge­hilfs­kräfte  qua­li­fi­zierte
Pfle­ge­hilfs­kräfte
(mind. 1‑jährige Aus­bil­dung)
Pfle­ge­fach­kräfte
ab 1.12.2023 14,15 € 15,25 € 18,25 €
ab 1.5.2024 15,50 € 16,50 € 19,50 €
ab 1.7.2025 16,10 € 17,35 € 20,50 €

Die Pfle­ge­kom­mis­sion emp­fiehlt außerdem für Beschäf­tigte in der Alten­pflege mit einer 5‑Tage-Woche einen Anspruch auf zusätz­li­chen bezahlten Urlaub (jeweils 9 Tage im Kalen­der­jahr) über den gesetz­li­chen Urlaubs­an­spruch hinaus. Die Pfle­ge­kom­mis­sion hat sich bei ihrer Emp­feh­lung für eine Lauf­zeit bis 30.6.2026 aus­ge­spro­chen. Diese Emp­feh­lung will das Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales – wie in den Vor­jahren – mit einer neuen Pfle­ge­min­dest­lohn-Ver­ord­nung umsetzen.