Infla­ti­ons­prämie für Arbeit­nehmer mit meh­reren Dienstleistungs­verhältnissen

Die im Oktober 2022 ein­ge­führte Infla­ti­ons­aus­gleichs­prämie ist eine frei­wil­lige Leis­tung des Arbeit­ge­bers und kann in einer Höhe von bis zu 3.000 € (Teil­zah­lungen sind mög­lich) steuer- und sozi­al­ab­ga­ben­frei an Mit­ar­beiter bis zum 31.12.2024 aus­ge­zahlt werden. Sie ist zusätz­lich zum ohnehin geschul­deten Arbeits­lohn zu zahlen und es darf sich dabei nicht um eine Ent­gelt­um­wand­lung han­deln.

Für Arbeit­nehmer mit meh­reren Dienst­ver­hält­nissen ist ein wich­tiger Aspekt, dass die Prämie für jedes Dienst­ver­hältnis geson­dert in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, wenn ein Arbeit­nehmer meh­rere auf­ein­an­der­fol­gende oder neben­ein­ander bestehende Dienst­ver­hält­nisse hat, kann er von jedem Arbeit­geber die steu­er­freie Prämie in voller Höhe erhalten.

Dies gilt auch, wenn die Dienst­ver­hält­nisse mit unter­schied­li­chen Arbeit­ge­bern ver­bun­dener Unter­nehmen bestehen. Arbeit­geber müssen nicht prüfen, ob ihre Arbeit­nehmer die Prämie bereits bei einem anderen Arbeit­geber erhalten haben. Bei meh­reren auf­ein­an­der­fol­genden Arbeits­ver­hält­nissen mit dem­selben Arbeit­geber wird die Steu­er­be­freiung jedoch nur ein­malig gewährt.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium stellt diese und andere Beson­der­heiten auch in einem aus­führ­li­chen FAQ klar:
https://www.bundesfinanzministerium.de – Ser­vice – FAQ und Glossar
.