Kin­der­geld für ein voll­jäh­riges behin­dertes Kind

Mit Urteil vom 20.10.2022 ent­schied der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) über den Anspruch von Kin­der­geld­zah­lungen für ein voll­jäh­riges behin­dertes Kind, wenn diesem gleich­zeitig ein Unter­halts­an­spruch gegen seinen Ehe­partner zusteht.

Eine Steu­er­pflich­tige erhielt für ihre inzwi­schen voll­jäh­rige behin­derte Tochter Kin­der­geld aus­ge­zahlt. Die Tochter ist ver­hei­ratet und hat ein eigenes Kind. Auf­grund einer Über­prü­fung der zustän­digen Fami­li­en­kasse wurde fest­ge­stellt, dass die Bezüge der Tochter über dem ermit­telten Bedarf liegen. Die Kin­der­geld­zah­lungen wurden ein­ge­stellt. Dagegen wehrte sich die Mutter als Zah­lungs­emp­fän­gerin. Sie bekam vor Gericht zumin­dest teil­weise Recht.

Der BFH erläu­terte in diesem Zusam­men­hang einige all­ge­meine Grund­sätze zu der The­matik. Bei der Berech­nung der zur Ver­fü­gung ste­henden Mittel des ent­spre­chenden Kindes ist das aus­ge­zahlte Pfle­ge­geld als Bezug zu berück­sich­tigen. Bei der Prü­fung, ob dem behin­derten Kind gegen­über seinem Ehe­gatten ein Unter­halts­an­spruch zusteht, min­dern die vom Ehe­gatten auf sein Ein­kommen geleis­teten Steuern (Lohn­steuer, Soli­da­ri­täts­zu­schlag, Kir­chen­steuer) und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge das diesem zur Unter­halts­leis­tung zur Ver­fü­gung ste­hende Ein­kommen. Der vom Ehe­gatten des behin­derten Kindes an ein (gemein­sames oder nicht gemein­sames) min­der­jäh­riges Kind geleis­tete Unter­halt min­dert die diesem für den Ehe­gat­ten­un­ter­halt ins­ge­samt zur Ver­fü­gung ste­henden Mittel.