Kin­der­geld­bezug beim sog. pari­tä­ti­schen Wech­sel­mo­dell

Werden nach der Tren­nung der Eltern die Kinder zu annä­hernd glei­chen Zeit­an­teilen in beiden Haus­halten betreut, ver­sorgt und erzogen, han­delt es sich um ein sog. pari­tä­ti­sches Wech­sel­mo­dell. Nun hatten die Richter des Ober­lan­des­ge­richts Celle über die Berech­ti­gung des Kin­der­geld­be­zugs in einem sol­chen Wech­sel­mo­dell zu ent­scheiden. Sie kamen zu dem Urteil, dass hier das Kin­des­wohl ent­schei­dend ist. Danach steht dem Eltern­teil das Kin­der­geld zu, wel­ches die Gewähr dafür bietet, dass das Kin­der­geld zum Wohl des Kindes ver­wendet wird.