Scha­dens­er­satz und Schmer­zens­geld nach Hun­de­biss

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesund­heit eines Men­schen ver­letzt oder eine Sache beschä­digt, so ist der­je­nige, wel­cher das Tier hält, ver­pflichtet, dem Ver­letzten den daraus ent­ste­henden Schaden zu ersetzen.

Die Richter vom Ober­lan­des­ge­richt Karls­ruhe ver­ur­teilten am 10.10.2019 einen Hun­de­halter zur Zah­lung von Schmer­zens­geld (2.000 €) und Ersatz für Ver­dienst­aus­fall (3.100 €). In dem Fall aus der Praxis war ein Hun­de­halter mit seiner ange­leinten Bull­dogge spa­zieren. Ein anderer Hun­de­halter wollte seinen Hund (Ter­rier) eben­falls aus­führen. Der Ter­rier sprang, als der Kof­fer­raum geöffnet wurde, nicht ange­leint aus dem Fahr­zeug und lief auf den anderen Hun­de­halter und dessen Hund zu. Im Ver­lauf des fol­genden „Gemenges” kam der Hun­de­halter der Bull­dogge zu Fall und wurde ins Gesicht gebissen. Der frei­be­ruf­lich Tätige war fünf Tage arbeits­un­fähig und hat eine Narbe davon­ge­tragen.