Kün­di­gung eines Prä­mi­en­spar­ver­trages nach Errei­chen der
höchsten Prä­mi­en­stufe

In einem vom Ober­lan­des­ge­richt Celle (OLG) am 3.6.2020 ent­schie­denen Fall hatte ein Bank­kunde mit einer Spar­kasse im Jahr 1994 einen sog. Prä­mi­en­spar­ver­trag abge­schlossen. Die monat­li­chen Raten betrugen ab dem 15.3.1995 200 DM und später 102,26 €. Das Gut­haben sollte von der Spar­kasse mit „dem jeweils gül­tigen Zins­satz, z. Zt. 3 %,“ ver­zinst werden. Ferner ver­pflich­tete sich die Spar­kasse in dem Ver­trag, ab dem 3. Spar­jahr eine Prämie von 3 % zu zahlen, die sich jähr­lich erhöhen und ab dem 15. Spar­jahr 50 % betragen sollte. Anfang 2020 kün­digte die Bank den Ver­trag zum 30.4.2020. Der Sparer sah diese Kün­di­gung als unwirksam an.

Die Richter des OLG ent­schieden dazu: Bei einem Prä­mi­en­spar­ver­trag, bei dem die Prä­mien auf die Spar­bei­träge stu­fen­weise bis zu einem bestimmten Spar­jahr steigen, ist eine ordent­liche Kün­di­gung nach Errei­chen der höchsten Prä­mi­en­stufe mög­lich.

Ein sach­ge­rechter Grund für die Kün­di­gung kann ins­be­son­dere in einem ver­än­derten Zins­um­feld zu sehen sein. Die seit dem Errei­chen der maxi­malen Spar­prämie ver­stri­chene Zeit (hier: ca. 10 Jahre) recht­fer­tigt für sich genommen weder die Annahme einer Ver­wir­kung noch eines Rechts­miss­brauchs.