Kün­di­gung von Online-Ver­trägen auch per Brief

Nach einem Urteil des Land­ge­richts Ham­burg vom 29.4.2021 dürfen Unter­nehmen ihren Kunden nicht vor­schreiben, dass sie bei Online-Ver­trägen aus­schließ­lich auf elek­tro­ni­schem Weg kom­mu­ni­zieren dürfen. Es ist unzu­lässig, eine Kün­di­gung oder einen Widerruf des Ver­trags per Brief aus­zu­schließen. Auch eine Ent­gelt­klausel für die Nut­zung des Post­weges ist dem­nach unwirksam.