Lohn­er­satz wegen Schul- und Kita­schlie­ßung ver­län­gert

Durch die Schul- und Kita­schlie­ßungen wegen des Corona-Virus sind auch Eltern mit kleinen Kin­dern vor beson­dere Her­aus­for­de­rungen gestellt. Dafür hat die Bun­des­re­gie­rung ein Maß­nah­men­paket zusam­men­ge­stellt, nachdem Eltern einen Anspruch auf Ent­schä­di­gung in Höhe von 67 % des monat­li­chen Net­to­ein­kom­mens (maximal 2.016 €) für bis zu sechs Wochen haben.

Der Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung wurde nun­mehr ver­län­gert, wenn Mütter und Väter ihre Kinder zuhause betreuen müssen und des­halb nicht arbeiten gehen können. Dem­nach wird die Dauer der Lohn­fort­zah­lung von sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sor­ge­be­rech­tigten aus­ge­weitet. Für Allein­er­zie­hende wird der Anspruch auf maximal 20 Wochen ver­län­gert. Der Maxi­mal­zeit­raum kann über meh­rere Monate ver­teilt werden. Vor­aus­set­zung dafür ist:

  • dass die erwerbs­tä­tigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung ander­weitig nicht sicher­ge­stellt werden kann,
  • dass Gleit­zeit- bezie­hungs­weise Über­stun­den­gut­haben aus­ge­schöpft sind.

Die Aus­zah­lung über­nimmt der Arbeit­geber, der bei der zustän­digen Lan­des­be­hörde einen Erstat­tungs­an­trag stellen kann.