Lohn­steuer-Ermä­ßi­gung und der Ein­trag von Frei­be­trägen

Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer, die hohe Kosten haben, weil sie z. B. weite Wege zur Arbeit fahren, aus beruf­li­chen Gründen eine Zweit­woh­nung unter­halten, Kin­der­be­treu­ungs­kosten oder Unter­halts­zah­lungen haben, können sich beim Finanzamt einen Steu­er­frei­be­trag ein­tragen lassen.

Mit einem Antrag auf Lohn­steuer-Ermä­ßi­gung können auch die Kosten für eine Haus­halts­hilfe oder für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nahmen bei zu eigenen Wohn­zwe­cken genutzten Gebäuden vorab als Frei­be­trag berück­sich­tigt und so die monat­li­chen steu­er­li­chen Belas­tungen beim Lohn­steu­er­abzug redu­ziert werden. Der Steu­er­frei­be­trag kann für einen Zeit­raum von zwei Jahren bean­tragt werden. Bei den vorab genannten Auf­wen­dungen han­delt es sich nicht um eine abschlie­ßende Auf­zäh­lung.