MwSt-Satz für Speisen in Gast­stätten auf 7 % gesenkt

Mit Schreiben vom 23.4.2020 teilt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium mit, dass es auch für die Gas­tro­nomie Liqui­di­täts­hilfe schaffen will. Dafür hat der Koali­ti­ons­aus­schuss bereits am 22.4.2020 beschlossen die MwSt für Speisen, die im Restau­rant ver­zehrt werden, auf 7 % (vorher 19 %) zu redu­zieren. Der redu­zierte MwSt-Satz galt vorher schon für Speisen, die die Gäste mit­nehmen oder über einen Lie­fer­dienst nach Hause gebracht bekamen. Diese Rege­lung gilt zunächst befristet vom 1.7.2020 bis ein­schließ­lich 30.6.2021.

Bitte beachten Sie! Von der Redu­zie­rung des MwSt-Satzes sind Getränke aus­ge­schlossen. Daher werden z. B. Dis­ko­theken, Bars, Clubs etc., die keine Speisen anbieten, von dem redu­zierten MwSt-Satz nicht pro­fi­tieren.