Neue Pflichten durch das Trans­pa­renz­re­gister- und Finanz­in­for­ma­ti­ons­ge­setz

Seit dem 1.8.2021 ist das Trans­pa­renz­re­gister- und Finanz­in­for­ma­ti­ons­ge­setz in Kraft. Das Gesetz wirkt sich erheb­lich auf Ver­ei­ni­gungen aus, die bisher auf­grund der seit 2017 gesetz­lich ver­an­kerten sog. Mit­tei­lungs­fik­tionen keine Mel­dungen zum Trans­pa­renz­re­gister abgeben mussten. Bisher galt es als aus­rei­chend, dass sich die not­wen­digen Angaben aus anderen Regis­tern, näm­lich dem Handels‑, Partnerschafts‑, Genossenschafts‑, Ver­eins- oder Unter­neh­mens­re­gister, ergeben haben. Diese Mitteilungsfik­tionen sind nun­mehr ersatzlos weg­ge­fallen, die Mit­tei­lungs­pflichten dem­zu­folge erheb­lich aus­ge­weitet worden.

Mit­tei­lungs­pflichtig sind juris­ti­sche Per­sonen des Pri­vat­rechts (z. B. GmbH, AG, ein­ge­tra­gene und kon­zes­sio­nierte Ver­eine, rechts­fä­hige Stif­tungen) und ein­ge­tra­gene Per­so­nen­ge­sell­schaften (KG, OHG, PartG), sowie nicht rechts­fä­hige Stif­tungen (soweit der Stif­tungs­zweck aus der Sicht des Stif­tenden eigen­nützig ist), ferner Trusts und ver­gleich­bare Rechts­ge­stal­tungen mit dem Sat­zungs­sitz in Deutsch­land. Alle diese Ver­ei­ni­gungen müssen ihre wirt­schaft­lich berech­tigten Per­sonen anmelden. Von der Mel­de­pflicht aus­ge­nommen sind nicht ein­ge­tra­gene Ver­eine, Gesell­schaften bür­ger­li­chen Rechts (GbR), Stille Gesell­schaften sowie Erben­ge­mein­schaften.

Das Trans­pa­renz­re­gister wird geführt vom Bun­des­an­zeiger Verlag und ist unter www.bundesanzeiger.de auf­rufbar. Die Ein­tra­gungen in das Trans­pa­renz­re­gister sind dort elek­tro­nisch vor­zu­nehmen.

Über­gangs­fristen: Das Gesetz sieht für bisher nicht mit­tei­lungs­pflich­tige Ver­ei­ni­gungen fol­gende Über­gangs­fristen vor:

•    bis zum 31.3.2022: sofern es sich um eine Akti­en­ge­sell­schaft, SE (Euro­päi­sche Gesell­schaft) oder Kom­man­dit­ge­sell­schaft auf Aktien han­delt
•    bis zum 30.6.2022: sofern es sich um eine Gesell­schaft mit beschränkter Haf­tung, Genos­sen­schaft, Euro­päi­sche Genos­sen­schaft oder Part­ner­schaft han­delt
•    bis zum 31.12.2022: in allen anderen Fällen.

Bitte beachten Sie! Ver­stöße gegen die oben genannten Trans­pa­renz­pflichten sind Ord­nungs­wid­rig­keiten und können mit einer Geld­buße geahndet werden.