Neu­re­ge­lungen beim Statusfest­stellungs­verfahren zum 1.4.2022

Mit dem Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fahren in der Sozi­al­ver­si­che­rung können sich die Betei­ligten eines Auf­trags­ver­hält­nisses früh­zeitig Klar­heit über den Erwerbs­status ver­schaffen. Zuständig für die Durch­füh­rung des Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­rens ist die Clea­ring­stelle bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund. Mit diesem Ver­fahren können die Betei­ligten eines Auf­trags­ver­hält­nisses recht­lich ver­bind­lich fest­stellen lassen, ob eine ver­si­che­rungs­pflich­tige Beschäf­ti­gung vor­liegt.

Das Fest­stel­lungs­ver­fahren wird durch die fol­genden Reform­bau­steine wei­ter­ent­wi­ckelt:
 Die Ein­füh­rung einer Pro­gno­se­ent­schei­dung ermög­licht die Fest­stel­lung des Erwerbs­status schon vor der Auf­nahme der Tätig­keit und damit früh­zei­tiger als bisher.

  • Anstelle der Ver­si­che­rungs­pflicht wird künftig der Erwerbs­status fest­ge­stellt.
  • Es wird eine Grup­pen­fest­stel­lung für gleiche Ver­trags­ver­hält­nisse ermög­licht.
  •  Zukünftig können bestimmte Drei­ecks­kon­stel­la­tionen geprüft werden.
  •  Im Wider­spruchs­ver­fahren ist eine münd­liche Anhö­rung mög­lich.

Antrags­for­mu­lare zur Ein­lei­tung eines Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­rens sind auf den Inter­net­seiten der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund ( www.deutsche-rentenversicherung.de – Such­be­griff: For­mu­lar­paket Sta­tus­fest­stel­lung) auf­rufbar.

Bitte beachten Sie! Für bestimmte Per­so­nen­gruppen ist das Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fahren zwin­gend durch­zu­führen. Han­delt es sich bei ange­mel­deten Beschäf­tigten um den Ehe­gatten, Lebens­partner oder Abkömm­ling des Arbeit­ge­bers oder um einen geschäfts­füh­renden GmbH-Gesell­schafter, hat die Ein­zugs­stelle einen Antrag auf Fest­stel­lung des Erwerbs­status zu stellen.