Nut­zung von zwei Stell­plätzen mit mehr als zwei Pkw erlaubt

In einem all­ge­meinen bzw. reinen Wohn­ge­biet ist es erlaubt, Park­plätze für die Anzahl an Autos zu haben, die durch die nor­malen Akti­vi­täten der dort lebenden Men­schen benö­tigt werden. Auch wenn diese Park­plätze gele­gent­lich von mehr als zwei Autos gleich­zeitig genutzt werden, gilt dies nicht als unzu­läs­sige oder über­mä­ßige Nut­zung für ein Ein­fa­mi­li­en­haus. Es ist also in Ord­nung, meh­rere Park­plätze in diesem Wohn­ge­biet zu haben, solange sie im Rahmen des übli­chen Bedarfs für ein Ein­fa­mi­li­en­haus genutzt werden.