Pau­scha­li­sie­rung der Lohn­steuer für gering­fügig Beschäf­tigte

Im Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs vom 9.8.2023 wurde klar­ge­stellt, dass die Pau­scha­lie­rung der Lohn­steuer für gering­fügig Beschäf­tigte an bestimmte Vor­aus­set­zungen geknüpft ist.

Das Gericht ent­schied, dass Arbeit­geber die Lohn­steuer für gering­fügig Beschäf­tigte nur dann pau­scha­lieren können, wenn der Arbeit­nehmer auch sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich als gering­fügig Beschäf­tigter gilt. Für Arbeit­geber bedeutet dies, dass sie sicher­stellen müssen, dass ihre gering­fügig Beschäf­tigten kor­rekt bei der Sozi­al­ver­si­che­rung gemeldet sind, wenn sie die Vor­teile der pau­schalen Lohn­steuer nutzen möchten.