Schu­lungs­an­spruch des Betriebs­rats – Web­inar oder Prä­senz­schu­lung

Nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz haben Betriebs­räte Anspruch auf für die Betriebs­rats­ar­beit erfor­der­liche Schu­lungen, deren Kosten der Arbeit­geber tragen muss. Davon können Über­nach­tungs- und Ver­pfle­gungs­kosten für ein aus­wär­tiges Prä­senz­se­minar auch dann erfasst sein, wenn der­selbe Schu­lungs­träger ein inhalts­glei­ches Web­inar anbietet.

Die Richter des Bun­des­ar­beits­ge­richts führten dazu aus, dass ein Betriebsrat bei der Beur­tei­lung, zu wel­chen Schu­lungen er seine Mit­glieder ent­sendet, einen gewissen Spiel­raum hat. Dieser umfasst grund­sätz­lich auch das Schu­lungs­format. Dem steht nicht von vorn­herein ent­gegen, dass bei einem Prä­senz­se­minar im Hin­blick auf die Über­nach­tung und Ver­pfle­gung höhere Kosten anfallen. Das gilt auch für Per­so­nal­ver­tre­tungen.