Schutz­pro­gramm für von Kriegs­folgen betrof­fene Unter­nehmen

Für die vom Ukraine-Krieg beson­ders betrof­fenen Unter­nehmen wurden Schutz­pro­gramme ins Leben gerufen, um diese Unter­nehmen zu unter­stützen. 
Bereits gestartet sind die Erwei­te­rungen bei den Bund-Länder-Bürg­schafts­pro­grammen. Dies betrifft die Bürg­schafts­banken und das Groß­bürg­schafts­pro­gramm. Hier können Anträge seit dem 29.4.2022 gestellt werden. Die Ent­schei­dung über den Antrag erfolgt jedoch erst nach der bei­hil­fe­recht­li­chen Geneh­mi­gung.

Über das sog. „KfW-Son­der­pro­gramm UBR 2022“ soll kurz­fristig die Liqui­dität der vom Ukraine-Krieg nach­weis­lich betrof­fenen Unter­nehmen gesi­chert werden. Unter­nehmen aller Grö­ßen­klassen und Bran­chen erhalten Zugang zu zins­güns­tigen Kre­diten mit weit­ge­hender Haf­tungs­frei­stel­lung der Haus­banken. Zusätz­lich wird eine Kon­sor­ti­al­fi­nan­zie­rungs­va­ri­ante mit sub­stan­zi­eller Risi­ko­über­nahme ange­boten. Als Zugangs­vor­aus­set­zung gilt die nach­ge­wie­sene Betrof­fen­heit, die aus den Sank­tionen gegen­über Russ­land und Belarus oder den Kriegs­hand­lungen in der Ukraine resul­tieren. Das KfW-Kre­dit­pro­gramm ist gemäß Kri­sen­rahmen der Euro­päi­schen Kom­mis­sion für staat­liche Bei­hilfen („Tem­po­rary-Crisis-Frame­work“) bis zum 31.12.2022 befristet.

Geför­dert werden Inves­ti­tions- und Betriebs­mit­tel­kre­dite für kleine, mit­tel­stän­di­sche und große Unter­nehmen ohne Umsatz­grö­ßen­be­schrän­kung. Dafür gewährt die KfW den Haus­banken eine 80%ige Haf­tungs­frei­stel­lung für Kre­dite an mit­tel­stän­di­sche Unter­nehmen (bis max. 500 Mio. € Jah­res­um­satz) und 70%ige Haf­tungs­frei­stel­lung für Kre­dite an große Unter­nehmen.