Son­der­zah­lung – Leis­tungs­be­stim­mungs­recht des Arbeit­ge­bers

In einem vom Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) am 23.8.2017 ent­schie­denen Fall ent­hielt ein am 16.10.1984 unter­zeich­neter Arbeits­ver­trag u. a. fol­gende Rege­lung: „Zusätz­lich zum Grund­ge­halt wird – nach Ablauf der Pro­be­zeit – als frei­wil­lige Leis­tung eine Weih­nachts­gra­ti­fi­ka­tion gezahlt, deren Höhe jeweils jähr­lich durch den Arbeit­geber bekannt gegeben wird und deren Höhe der­zeit ein volles Monats­ge­halt nicht über­steigt.” Der Arbeit­geber zahlte bis ein­schließ­lich 2013 in jedem Kalen­der­jahr eine Son­der­zah­lung in Höhe eines ganzen Brut­to­ge­halts. Eine Hälfte wurde als Vor­schuss mit der Ver­gü­tung für Mai und die andere Hälfte mit der Ver­gü­tung für November abge­rechnet und gezahlt.

In der Ver­dienst­ab­rech­nung für Mai 2014 war neben dem Monats­ge­halt ein als „Abschl. J‑gratifikat.” bezeich­neter Betrag in Höhe eines halben Brut­to­ge­halts aus­ge­wiesen. Nachdem der Arbeit­geber im August 2014 bei einem geschätzten Auf­wand von 320.000 bis 350.000 € für die „zweite Hälfte” der Weih­nachts­gra­ti­fi­ka­tion ein nega­tives Betriebs­er­gebnis vor Steuern pro­gnos­ti­ziert hatte, ent­schied er im Sep­tember 2014, keine wei­tere Gra­ti­fi­ka­tion an die Beleg­schaft zu zahlen.

Die Richter des BAG ent­schieden dazu, dass die o. g. ver­trag­liche Rege­lung sowohl in Bezug auf den Vor­schuss als auch auf die end­gül­tige Höhe der Weih­nachts­gra­ti­fi­ka­tion ein ein­sei­tiges Leis­tungs­be­stim­mungs­recht ein­räumt und grund­sätz­lich zulässig ist.

Dem ver­trag­lich ver­ein­barten Recht des Arbeit­ge­bers zur Leis­tungs­be­stim­mung steht nicht ent­gegen, dass er in der Ver­gan­gen­heit stets eine Weih­nachts­gra­ti­fi­ka­tion in Höhe eines vollen Monats­ge­halts gezahlt hat. Allein die gleich­blei­bende Aus­übung des Leis­tungs­be­stim­mungs­rechts über einen län­geren Zeit­raum führt nicht zu einer Kon­kre­ti­sie­rung mit der Folge, dass jede andere Aus­übung des Ermes­sens nicht mehr der Bil­lig­keit ent­spräche.