Steu­er­hin­ter­zie­hungs­be­kämp­fung: Online-Ver­mie­tungs­por­tale im Fokus

Die Ham­burger Steu­er­fahn­dung hat zu steu­er­li­chen Kon­troll­zwe­cken erneut Zugriff auf die Daten eines Ver­mitt­lungs­por­tals für Buchung und Ver­mitt­lung von Unter­künften erhalten. Anlass war ein inter­na­tio­nales Grup­pen­er­su­chen, aktu­elle Daten zu deut­schen Ver­mie­tern, die über Inter­net­platt­formen Wohn­raum anbieten, anzu­for­dern.

Die Daten werden aktuell an die Steu­er­ver­wal­tungen der Bun­des­länder ver­teilt, wodurch diese wie­derum die erklärten Ein­künfte mit den erhal­tenen Daten abglei­chen können. Aktuell liegen Daten zu Ver­mie­tungs­um­sätzen von ca. 56.000 Anbie­tern mit einem Gesamt­um­satz­vo­lumen von mehr als 1 Mrd. € vor. Bereits 2020 hatte Ham­burg durch ein inter­na­tio­nales Grup­pen­er­su­chen eine Her­aus­gabe von Daten erstritten. Die Aus­wer­tung der dama­ligen Daten des Ver­mitt­lungs­por­tals führte in den Kalen­der­jahren 2021 und 2022 bun­des­weit zu Mehr­steuern in Höhe von ca. 4 Mio. €.

Anmer­kung: Steu­er­pflich­tige, die sich über Umfang und der steu­er­li­chen Rele­vanz der­ar­tiger Ein­künfte nicht im Klaren waren, sollten umge­hend mit ihrem steuerlichen/​rechtlichen Berater Kon­takt auf­nehmen.