Steu­er­liche Behand­lung von Rei­se­kosten bei Aus­lands­dienst­reisen ab 1.1.2020

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.11.2019 die neuen Pausch­be­träge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dungen und Über­nach­tungs­kosten für beruf­lich und betrieb­lich ver­an­lasste Aus­lands­dienst­reisen ab 1.1.2020 bekannt gemacht. Eine Rei­se­kos­ten­ta­belle finden Sie auf der Inter­net­seite des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de und dort unter Ser­vice -> Publi­ka­tionen -> BMF-Schreiben.

Für die in der Bekannt­ma­chung nicht erfassten Länder ist der für Luxem­burg gel­tende Pausch­be­trag, für nicht erfasste Übersee- und Außen­ge­biete eines Landes ist der für das Mut­ter­land gel­tende Pausch­be­trag maß­ge­bend.