Steu­er­liche För­de­rung des Miet­woh­nungs­neu­baus

Mit dem Gesetz zur steu­er­li­chen För­de­rung des Miet­woh­nungs­neu­baus strebt die Bun­des­re­gie­rung Anreize für den Miet­woh­nungs­neubau im bezahl­baren Miet­seg­ment an. Dies soll durch die Ein­füh­rung einer Son­der­ab­schrei­bung umge­setzt werden. Der Gesetz­ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­riums vom 29.8.2018 sieht fol­gende Rege­lungen vor:

  • Die Son­der­ab­schrei­bungen sollen im Jahr der Anschaf­fung oder Her­stel­lung und in den fol­genden drei Jahren bis zu jähr­lich 5 % neben der regu­lären Abschrei­bung betragen. Somit können inner­halb des Abschrei­bungs­zeit­raums ins­ge­samt bis zu 28 % der för­der­fä­higen Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kosten steu­er­lich berück­sich­tigt werden.
  • Son­der­ab­schrei­bungen kommen nur in Betracht, wenn durch Bau­maß­nahmen neue Woh­nungen – die fremden Wohn­zwe­cken dienen – her­ge­stellt oder diese bis zum Ende des Jahres der Fer­tig­stel­lung ange­schafft werden.
  • Die Rege­lung soll auf solche Her­stel­lungs- oder Anschaf­fungs­vor­gänge beschränkt werden, für die der Bau­an­trag oder die Bau­an­zeige nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellt wird. Die Son­der­ab­schrei­bungen können damit auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Fer­tig­stel­lung nach dem 31.12.2021 erfolgt.
  • Von der Inan­spruch­nahme der För­de­rung aus­ge­schlossen ist die Anschaf­fung und Her­stel­lung von Woh­nungen, wenn die abschrei­bungs­fä­higen Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kosten mehr als 3.000 € je m² Wohn­fläche betragen.
  • Die för­der­fä­higen Woh­nungen müssen min­des­tens in den zehn Jahren nach Anschaf­fung oder Her­stel­lung der ent­gelt­li­chen Über­las­sung zu Wohn­zwe­cken dienen. Ein Ver­stoß gegen die Nut­zungs­vor­aus­set­zung führt zur rück­wir­kenden Ver­sa­gung der bereits in Anspruch genom­menen Son­der­ab­schrei­bungen.
  • Die Bemes­sungs­grund­lage für die Son­der­ab­schrei­bungen wird auf maximal 2.000 € je m² Wohn­fläche begrenzt. Das wären also bei einer 100-m²-Woh­nung 200.000 €.