Tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung bis 31.3.2022

Zu Beginn der Pan­demie konnten Ärzte ihre Pati­enten, die an leichten Atem­wegs­er­kran­kungen litten, tele­fo­nisch bis zu 7 Kalen­der­tage krank­schreiben. Auch eine ein­ma­lige Ver­län­ge­rung der Krank­schrei­bung konnte tele­fo­nisch für wei­tere 7 Kalen­der­tage erfolgen. Diese Son­der­re­ge­lung galt bis Ende Mai 2020, wurde aber im Oktober 2020 wieder ein­ge­führt. Sie gilt auch wei­terhin, aller­dings zunächst befristet bis zum 31.3.2022.