Tes­ta­men­ta­ri­sche Bedin­gung– Haus­verbot für Lebens­ge­fährten der Erbin

Das Ober­lan­des­ge­richt Hamm (OLG) ent­schied im Juli 2023 über die Gül­tig­keit einer tes­ta­men­ta­ri­schen Bedin­gung, durch die dem Lebens­ge­fährten der Erbin ein Haus­verbot erteilt wurde.

Die ein­zige Tochter der Ver­stor­benen erbte ein Fami­li­en­haus. In einer Woh­nung lebte die Ver­stor­bene und in einer wei­teren Woh­nung die Tochter mit der Enkelin. Diese wurde Mit­erbin. Der lang­jäh­rige Lebens­ge­fährte der Tochter hatte eine eigene Woh­nung in der Nach­bar­schaft, ging aber in dem Haus ein und aus, war der Zieh­vater der Enkelin und nahm im Haus auch Repa­ra­turen vor.

Das Tes­ta­ment verbot, das Haus an den Lebens­ge­fährten zu über­tragen und ihm Zutritt zu gewähren. Die Erbinnen hielten das Betre­tungs­verbot für sit­ten­widrig. Das OLG befand das Haus­verbot, trotz des großen Gestal­tungs­spiel­raums der Erb­las­serin, eben­falls für sit­ten­widrig und damit nichtig, da es das fami­liäre Zusam­men­leben und die per­sön­liche Lebens­füh­rung beein­träch­tigte.