Unfall­ver­si­che­rung bei Haus­halts­hilfen

Grund­sätz­lich ist die gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung für alle Arbeit­geber Pflicht. Also auch für den pri­vaten Arbeit­geber, der eine Haus­halts­hilfe beschäf­tigt. Gerade im Haus­halt pas­sieren immer wieder Unfälle und so ist der Arbeit­geber vor Ansprü­chen seiner Haus­halts­hilfe bei einem Arbeits- oder Wege­un­fall geschützt.

Am ein­fachsten ist die Anmel­dung einer Haus­halts­hilfe bei der Minijob-Zen­trale über das Haus­halts­scheck­ver­fahren. Dann über­nimmt die Minijob-Zen­trale die nötigen For­ma­li­täten und der pri­vate Arbeit­geber muss sich nicht um die Anmel­dung und Bei­trags­zah­lung bei der Unfall­ver­si­che­rung küm­mern. Den Bei­trag zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung zieht die Minijob-Zen­trale zweimal jähr­lich mit den übrigen Abgaben ein. Der Bei­trag beträgt 1,6 % vom Ver­dienst der an die Haus­halts­hilfe gezahlt wird. Im Falle eines Unfalls meldet der Arbeit­geber, diesen bei der zustän­digen Unfall­kasse.

Erfolgt keine Anmel­dung durch den pri­vaten Arbeit­geber bei der Minijob-Zen­trale, geht dieser ein hohes Risiko ein. Denn im Falle eines Unfalls muss er alle Kosten selbst tragen. Dazu gehören z. B. Transport‑, Behand­lungs- sowie Reha­kosten und mög­li­cher­weise sogar Schmer­zens­geld oder Scha­dens­er­satz.

Da spä­tes­tens bei einem Unfall auf­fällt, dass die Haus­halts­hilfe „schwarz” gear­beitet hat, droht zudem noch ein Buß­geld. Das Nicht­an­melden eines Mini­job­bers im Pri­vat­haus­halt ist näm­lich eine Ord­nungs­wid­rig­keit. Wer seine Haus­halts­hilfe bei der Minijob-Zen­trale anmeldet, ist also auf jeden Fall auf der sicheren Seite.