Ver­ein­fachter Zugang zur Grund­si­che­rung ver­län­gert

Die Rege­lungen zum ver­ein­fachten Zugang zu den Grund­si­che­rungs­sys­temen werden
über das Jah­res­ende hinaus bis zum 31.3.2021 ver­län­gert. Der ver­ein­fachte
Zugang zu den Grund­si­che­rungs­sys­temen gilt seit März 2020. Danach werden
z. B. Wohn- und Heiz­kosten voll aner­kannt.

Des Wei­teren wurde die Ver­mö­gens­prü­fung für 6 Monate ab Bewil­li­gung
grund­sätz­lich aus­ge­setzt. Selbst­ständig tätige Leis­tungs­be­rech­tigte
erhalten zudem ihre Leis­tungen nach einem ver­ein­fachten Ver­fahren.