Ver­käufe über eBay als gewerb­liche Tätig­keit

Nach­hal­tige Ver­käufe durch Auk­tionen bei eBay mit hohem Ein­kommen können als gewerb­liche Tätig­keit qua­li­fi­ziert werden. Ent­spre­chend unter­liegen Gewinne, die aus dem Ver­kauf erzielt wurden, dem Grunde nach der Ein­kom­men­steuer, der Umsatz­steuer und der Gewer­be­steuer.

In einem Fall aus der Praxis musste das Hes­si­sche Finanz­ge­richt (FG) ent­scheiden, in dem eine Steu­er­pflich­tige beim Stö­bern bei Haus­halts­auf­lö­sungen kos­ten­günstig diverse Gegen­stände ein­ge­kauft und diese nach­fol­gend auf der Inter­net­platt­form eBay in Form von Ver­stei­ge­rungen zum Ver­kauf anbot. Dabei erzielte sie nach Erkennt­nissen einer Steu­er­fahn­dungs­prü­fung inner­halb von vier Jahren Ein­nahmen zwi­schen 40.000 und 90.000 € im Jahr.

Nach Auf­fas­sung des FG ver­wal­tete und ver­äu­ßerte die Steu­er­pflich­tige mit den Ver­käufen durch Auk­tionen bei eBay nicht pri­vates Ver­mögen und übte ledig­lich eine Hob­by­tä­tig­keit aus, son­dern ent­fal­tete eine wirt­schaft­liche, d. h. nach­hal­tige gewerb­liche Tätig­keit, weil sie dabei wie ein gewerb­li­cher Händler auf­ge­treten ist.

Anmer­kung: Nachdem die Recht­spre­chung in ver­gleich­baren Fällen jedoch den Ansatz von Betriebs­aus­gaben in einer Spanne von 40 % bzw. 80 % des Net­to­um­satzes für ange­messen befunden hat, hält das FG im ent­schie­denen Fall die Schät­zung von Betriebs­aus­gaben i. H. v. 60 % des Net­to­um­satzes für gerecht­fer­tigt. Die Revi­sion zum Bun­des­fi­nanzhof wurde zuge­lassen.