Ver­län­ge­rung der Inno­va­ti­ons­prämie für E‑Autos bis Ende 2022

Um die E‑Mobilität wei­terhin zu för­dern, wurde die aktu­elle Inno­va­ti­ons­prämie für Elek­tro­fahr­zeuge zunächst um ein Jahr ver­län­gert. Käufer von rein elek­trisch betrie­benen Elek­tro­fahr­zeugen erhalten im Jahr 2022 vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) wei­terhin bis zu 9.000 € För­de­rung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 € geför­dert.

Antrags­be­rech­tigt sind Pri­vat­per­sonen, Unter­nehmen, Stif­tungen, Kör­per­schaften und Ver­eine, auf die ein Neu­fahr­zeug zuge­lassen wird und die sich ver­pflichten, das Fahr­zeug sechs Monate zu halten. Zuwen­dungs­emp­fänger ist der Antrag­steller.

Der Bun­des­an­teil der Prämie für rein elek­trisch betrie­bene Pkw mit einem beim BAFA unter 40.000 € gelis­teten Preis beträgt wei­terhin 6.000 € (zusätz­li­cher Her­stel­ler­an­teil 3.000 €). Für sog. Plug-In-Hybride beträgt der Bun­des­an­teil 4.500 € (zusätz­li­cher Her­stel­ler­an­teil 2.250 €). 

Reine E‑Autos mit einem bei der BAFA gelis­teten Preis über 40.000 € werden mit 5.000 € (zusätz­li­cher Her­stel­ler­an­teil 2.500 €) bzw. für Plug-In-Hybride mit 3.750 € (zusätz­li­cher Her­stel­ler­an­teil 1.875 €) bezu­schusst. Die För­der­grenze liegt bei mehr als 65.000 €.

2023 soll die För­de­rung deut­lich stärker auf Kli­ma­schutz aus­ge­richtet und über den elek­tri­schen Fahr­an­teil und eine elek­tri­sche Min­destreich­weite defi­niert werden.
Hin­weis:  Eine Auf­lis­tung der geför­derten Fahr­zeuge finden Sie unter www.bafa.de.