Ver­si­cherte Tätig­keiten im Home­of­fice

Arbeits­un­fälle sind die Unfälle, die ver­si­cherte Per­sonen infolge einer ver­si­cherten Tätig­keit erleiden, z. B. am Arbeits­platz. Grund­sätz­lich fällt jeder, der in einem Arbeits‑, Aus­bil­dungs- oder Dienst­ver­hältnis steht, kraft Gesetzes in den Schutz der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Dieser erstreckt sich auf Arbeits- und Wege­un­fälle sowie Berufs­krank­heiten.

Die Grenze zwi­schen beruf­li­cher und pri­vater Tätig­keit im Home­of­fice ver­läuft aller­dings flie­ßend. Tätig­keiten zur Erfül­lung betrieb­li­cher Auf­gaben bzw. Tätig­keiten, die mit der Hand­lungs­ten­denz aus­geübt werden, dem Unter­nehmen zu dienen, sind im Home­of­fice ver­si­chert. Wege im Home­of­fice mit der Hand­lungs­ten­denz, eigen­wirt­schaft­li­chen Tätig­keiten nach­zu­gehen, sind nicht ver­si­chert.

Ver­un­fallt bei­spiels­weise eine ver­si­cherte Person auf dem Weg zur Haustür, weil sie dort eine pri­vate Paket­sen­dung ent­ge­gen­nehmen will, han­delt es sich nicht um einen Arbeits­un­fall. Wege zur Toi­lette, zum Holen eines Getränks oder zur Nah­rungs­auf­nahme sind auch im Home­of­fice genauso ver­si­chert wie auf der Unter­neh­mens­stätte.

Ebenso stehen unmit­tel­bare Wege zu und von dem Ort, an dem ein Ver­si­cherter wegen seiner beruf­li­chen Tätig­keit seine Kinder zur Betreuung unter­bringt, z. B. Kin­der­garten oder Kita, unter Ver­si­che­rungs­schutz, wenn die ver­si­cherte Tätig­keit an dem Ort des gemein­samen Haus­halts aus­geübt wird.