
Ab dem 1.1.2025 wird die Grundsteuer für Grundstücke nach einer geänderten Bemessungsgrundlage erhoben, die derzeit für sämtliche Grundstücke in Deutschland neu festgestellt und den Grundstückseigentümern mitgeteilt wird. Die Bundesländer haben sich für unterschiedliche Bewertungsmodelle entschieden. Eines dieser Modelle, das sog. „Bundesmodell“, ist Gegenstand mehrerer gerichtlicher Verfahren. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig mit erheblichen Erschwernissen im Bereich der Verlustverrechnung. Speziell für Kapitalerträge aus Termingeschäften gilt seit 2021 eine doppelte Verlustverrechnungsbeschränkung. Diese sieht so aus, dass derartige Verluste nur mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften oder Stillhalterprämien verrechnet werden dürfen. Ein Ausgleich mit anderen Kapitaleinkünften ist nicht möglich. Eine Verlustverrechnung ist auch nur bis
Anleger, die Kapitaleinkünfte erzielen, erhalten eine Bescheinigung über diese Einkünfte sowie ggf. bereits abgeführte Abgeltungssteuern von ihren Banken. Beides wird von den kontoführenden Banken auch der Finanzverwaltung gemeldet, bislang zumeist allerdings nur die in Euro geführten Konten. Sofern ein Anleger über sog. Fremdwährungskonten verfügt, aus denen Kapitaleinkünfte erzielt werden, war dieser bereits in der Vergangenheit
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.), Einkommen‑, Kirchen‑, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 10.9.2024 (Zahlungsschonfrist 13.9.2024) Sozialversicherungsbeiträge: 24.9.2024 (Abgabe der Erklärung) (Zahlung 26.9.2024)
Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9-%-Punktezzgl. 40 € Pauschale Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen seit 01.07.2024 = 3,37 % 01.01.2024 – 30.06.2024 = 3,62
Verbraucherpreisindex (2020 = 100) 2024 119,8 Juli 119,4 Juni 119,3 Mai 119,2 April 118,6 März 118,1 Februar 117,6 Januar 2023 117,4 Dezember 117,3 November 117,8 Oktober 117,8 September 117,5 August Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter: http://www.destatis.de – Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreise
Kommen die Grundsätze zur privilegierten Arbeitnehmerhaftung zum Tragen, hat ein Arbeitnehmer vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht. Mittlere Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und der missbilligte Erfolg bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vorhersehbar und vermeidbar gewesen
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass ärztliche Heileingriffe grundsätzlich der Einwilligung des Patienten bedürfen, um rechtmäßig zu sein. Die wirksame Einwilligung des Patienten setzt dabei dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus. Die Aufklärung soll dem Patienten eine zutreffende Vorstellung davon verschaffen, worauf er sich einlässt, wenn er der vorgesehenen Behandlung zustimmt und
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die operative Therapie eines grauen Stars im Ausland nicht als Notfallbehandlung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert werden kann. In dem Fall aus der Praxis litt eine türkischstämmige Frau (geb. 1965) seit dem Jahr 2015 an einem beginnenden grauen Star der Augen. Während eines Urlaubs in der Türkei im
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Nach der Beendigung des Wohnraummietvertrags und Rückgabe der Wohnung am 8.11.2019 verlangte der Mieter die Rückzahlung der geleisteten Barkaution in Höhe von ca. 780 €.
In einem Mietvertrag war die Wohnfläche mit 49,18 m² angegeben. Aus Anlass eines Mieterhöhungsverlangens ließ der Mieter die Wohnung vermessen. Diese Vermessung ergab eine Größe von nur 42,64 m² (13,3 % weniger als vereinbart) und der Mieter verlangte daraufhin die Rückzahlung überzahlter Miete. Das Gericht bewertete den Balkon zusätzlich nur mit einem Viertel und kam
Wenn die Scheidung beantragt ist, kann jeder Ehegatte von dem anderen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Dieser Auskunftsanspruch soll den Schutz des ausgleichsberechtigten Ehegatten vor Vermögensmanipulationen in der Trennungszeit verbessern. Zur Problematik des Trennungszeitpunkts lag dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (OLG) folgender Sachverhalt vor: Die Eheleute wohnten gemeinsam mit ihren drei noch
Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments genügt es, wenn einer der Ehepartner das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. Diese bloße Beitrittserklärung bzw. Mitunterzeichnung kann aber nicht als eigenes Testament angesehen werden. Ferner gilt
Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) hatte bezüglich der Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall über den nachfolgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Traktorfahrer steuerte einen Traktor, der bauartbedingt 40 km/h schnell fährt. Ein entsprechender Aufkleber war links hinten angebracht. Er beabsichtigte, nach links in einen Feldweg einzubiegen und hatte zu diesem Zweck den Blinker links gesetzt. Auf der Strecke
Die Wahl der richtigen Steuerklasse und ihre tatsächliche Auswirkung führt bei vielen Steuerpflichtigen immer wieder zu Unsicherheiten. Die gute Nachricht vorab: Wer eine evtl. nachteilige Steuerklasse gewählt hat, kann dies in den meisten Fällen ohne negative Auswirkungen korrigieren. Lohnsteuerklassen gibt es nur für Arbeitnehmer, also bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unbeschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt steuerpflichtig
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich mit Schreiben vom 17.5.2024 als Folge mehrerer Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahr 2022 sowie einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2021 zur Zuordnung von Gegenständen zum Betriebs- oder Privatvermögen im Rahmen des Vorsteuerabzugs geäußert sowie zu den Fragen der Fristgebundenheit entsprechender Mitteilungen an
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit der Frage zu befassen, wie Leasingzahlungen, insbesondere Leasing-Sonderzahlungen, aufzuteilen sind, wenn ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt wird. Konkret ging es um die Frage, ob Leasing-Sonderzahlungen, durch welche die laufenden Leasingraten gesenkt werden können bzw. konnten, zeitanteilig auf die Monate aufzuteilen sind oder bei einer Einnahmeüberschussrechnung vollständig
Der Gesetzgeber hatte befristet bis zum Veranlagungszeitraum 2022 eine Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft verabschiedet. Die Verlängerung der Tarifermäßigung, welche rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2023 befristet bis zum Veranlagungszeitraum 2028 gelten soll, hat der Bundestag am 5.7.2024 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, was bei Redaktionsschluss noch nicht der Fall war. Die Tarifermäßigung
Der Gesetzgeber hatte mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale (EPP) eingeführt, die Berechtigte in Höhe von 300 € erhielten. Im Gesetz ist die Steuerbarkeit der erhaltenen Zuwendung geregelt. Je nach persönlichen steuerlichen Verhältnissen kann eine Steuerpflicht entstehen. Per Gesetz ist die EPP den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit bzw. alternativ den sonstigen Einkünften zugeordnet. Eine Vielzahl
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 12.8.2024 (Zahlungsschonfrist 15.8.2024) Gewerbesteuer, Grundsteuer: 15.8.2024 (Zahlungsschonfrist 19.8.2024) Sozialversicherungsbeiträge: 26.8.2024 (Abgabe der Erklärung) (Zahlung 28.8.2024)
Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9-%-Punktezzgl. 40 € Pauschale Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen seit 01.07.2024 = 3,37 % 01.01.2024 – 30.06.2024 = 3,62
Verbraucherpreisindex (2020 = 100) 2024 119,4 Juni 119,3 Mai 119,2 April 118,6 März 118,1 Februar 117,6 Januar 2023 117,4 Dezember 117,3 November 117,8 Oktober 117,8 September 117,5 August 117,1 Juli Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter: http://www.destatis.de – Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreise
Für viele Verträge ist ein variabler Grundzins – also ein Zins, der von der Bank an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt angepasst werden kann – üblich. Insbesondere bei Verträgen mit einer langen Laufzeit müssen solche Zinsvereinbarungen transparent gestaltet sein. Denn bei Langzeitverträgen haben Verbraucher i.d.R. nicht die Möglichkeit oder sehen keinen wirtschaftlichen Sinn darin, kurzfristig