Kategorie: GmbH

  • Feri­en­jobs als „kurz­fris­tige” Mini­jobs

    „Kurz­fris­tige Mini­jobs” sind begehrt bei Arbeit­neh­mern, ins­be­son­dere auch bei Feri­en­job­bern und deren Arbeit­ge­bern. Sie sind nicht – wie die regu­lären Mini­jobs – auf 450 € im Monat begrenzt; auf den Ver­dienst kommt es bei einem kurz­fris­tigen Minijob nicht an. Sie sind in der Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ver­si­che­rungs- und bei­trags­frei. Arbeit­geber und Aus­hilfen zahlen

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  • Anwen­dung der Abgel­tungs­steuer bei mit­tel­barer Betei­li­gung an einer GmbH

    Zinsen aus dem Dar­lehen eines „mit­tel­baren Gesell­schaf­ters” an eine Kapi­tal­ge­sell­schaft können dem geson­derten Steu­er­tarif – also der Abgel­tungs­steuer mit 25 % – unter­liegen. Zu diesem Ent­schluss kommt der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) in seiner Ent­schei­dung vom 20.10.2016. Im Urteils­fall ver­äu­ßerten Steu­er­pflich­tige an eine Kapi­tal­ge­sell­schaft, an der sie nicht unmit­telbar betei­ligt waren (Enkel­ge­sell­schaft), ein Grund­stück. Die Kauf­preis­for­de­rung wurde

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