
„Kurzfristige Minijobs” sind begehrt bei Arbeitnehmern, insbesondere auch bei Ferienjobbern und deren Arbeitgebern. Sie sind nicht – wie die regulären Minijobs – auf 450 € im Monat begrenzt; auf den Verdienst kommt es bei einem kurzfristigen Minijob nicht an. Sie sind in der Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei. Arbeitgeber und Aushilfen zahlen
Zinsen aus dem Darlehen eines „mittelbaren Gesellschafters” an eine Kapitalgesellschaft können dem gesonderten Steuertarif – also der Abgeltungssteuer mit 25 % – unterliegen. Zu diesem Entschluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 20.10.2016. Im Urteilsfall veräußerten Steuerpflichtige an eine Kapitalgesellschaft, an der sie nicht unmittelbar beteiligt waren (Enkelgesellschaft), ein Grundstück. Die Kaufpreisforderung wurde