Kategorie: Freiberufler

  • Keine frei­be­ruf­liche Tätig­keit bei Zukauf von Tätig­keiten

    Eine Per­so­nen­ge­sell­schaft ent­faltet nur dann eine – nicht der Gewer­be­steuer unter­lie­gende – „frei­be­ruf­liche Tätig­keit”, wenn sämt­liche Gesell­schafter als Mit­un­ter­nehmer die Merk­male eines freien Berufs (Kata­log­beruf oder „ähn­li­cher Beruf”) erfüllen. Die Vor­aus­set­zungen der Frei­be­ruf­lich­keit können nicht von der Per­so­nen­ge­sell­schaft selbst, son­dern nur von den Mit­un­ter­neh­mern erfüllt werden. Für die Annahme einer frei­be­ruf­li­chen Tätig­keit muss also die

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  • Steu­er­um­ge­hungs­be­kämp­fungs­ge­setz – Neu­re­ge­lungen auch bei der Steu­er­klas­sen­wahl und dem Kin­der­geld

    Am 2.6.2017 pas­sierte das soge­nannte Steu­er­um­ge­hungs­be­kämp­fungs­ge­setz (StUmgBG) den Bun­desrat. Es ent­hält eine Viel­zahl an steu­er­li­chen Anpas­sungen und Ände­rungen quer durch die Steu­er­ge­setze. Vor­ran­giges Ziel des Gesetzes ist es, die Mög­lich­keiten einer Steu­er­um­ge­hung mit­tels sog. „Brief­kas­ten­firmen” zu erschweren. Durch erhöhte Trans­pa­renz, ver­bunden mit erwei­terten Mit­wir­kungs­pflichten, sowohl durch die Steu­er­pflich­tigen als auch durch Dritte (Banken), sowie neuer

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  • Neu­re­ge­lungen bei den GWG und Sanie­rungs­er­trägen durch das Gesetz gegen schäd­liche Steu­er­prak­tiken

    Mit dem vom Bun­desrat am 2.6.2017 ver­ab­schie­deten Gesetz gegen schäd­liche Steu­er­prak­tiken im Zusam­men­hang mit Rech­te­über­las­sungen werden die steu­er­liche Abzugs­mög­lich­keit für Lizenz­auf­wen­dungen und andere Auf­wen­dungen für Rech­te­über­las­sungen, die beim Emp­fänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, ein­ge­schränkt. Dar­über hinaus sind in dem Geset­zes­paket ver­schie­dene Maß­nahmen ent­halten, die für die meisten Steu­er­pflich­tigen inter­es­sant sein dürften. Dazu gehören

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  • Geld­wä­sche­be­kämp­fung wird inten­si­viert

    Durch das Gesetz zur Umset­zung der vierten EU-Geld­wä­sche­richt­linie, zur Aus­füh­rung der EU-Geld­trans­fer­ver­ord­nung und zur Neu­or­ga­ni­sa­tion der Zen­tral­stelle für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chungen müssen die geld­wä­sche­recht­lich Ver­pflich­teten stren­gere Vor­gaben, etwa bei grenz­über­schrei­tenden Kor­re­spon­denz­be­zie­hungen, beachten. Kern des Gesetzes – dem der Bun­desrat am 2.6.2017 zustimmte – ist die Ein­rich­tung einer Zen­tral­stelle für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chungen. Die Zen­tral­stelle nimmt geld­wä­sche­recht­liche Mel­dungen ent­gegen, ana­ly­siert

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  • Vor­aus­set­zung für Abschrei­bung beim Erwerb von Ver­trags­arzt­praxen

    Wird eine Ver­trags­arzt­praxis samt der zuge­hö­rigen mate­ri­ellen und imma­te­ri­ellen Wirt­schafts­güter der Praxis, ins­be­son­dere des Pra­xis­werts, als Chan­cen­paket erworben, ist der Vor­teil aus der Zulas­sung als Ver­trags­arzt untrennbar im Pra­xis­wert als abschreib­bares imma­te­ri­elles Wirt­schaftsgut ent­halten. Auf dieser Grund­lage besteht die Abschrei­bungs­be­rech­ti­gung auf den Pra­xis­wert und die übrigen erwor­benen Wirt­schafts­güter der Praxis. Dies gilt nach einer Ent­schei­dung

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  • Zweites Büro­kra­tie­ent­las­tungs­geset ver­ab­schiedet

    Am 12.5.2017 ver­ab­schie­dete der Bun­desrat das „Gesetz zur Ent­las­tung ins­be­son­dere der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft von Büro­kratie” (Zweites Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz). Damit sollen Erleich­te­rungen für die Wirt­schaft geschaffen werden. Zu den wich­tigsten Neu­re­ge­lungen zählen: Lie­fer­scheine: Die Auf­be­wah­rungs­frist bei emp­fan­genen Lie­fer­scheinen endet mit dem Erhalt der Rech­nung bzw. für abge­sandte Lie­fer­scheine mit dem Ver­sand der Rech­nung. Dies gilt jedoch dann

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  • Aner­ken­nung des „häus­li­chen Arbeits­zim­mers” eines Selbst­stän­digen

    Grund­sätz­lich besteht ein Abzugs­verbot für Auf­wen­dungen für ein häus­li­ches Arbeits­zimmer. Das gilt u. a. jedoch nicht, wenn für die betrieb­liche oder beruf­liche Tätig­keit kein anderer Arbeits­platz zur Ver­fü­gung steht. In seiner Ent­schei­dung vom 22.2.2017 stellt der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) klar, dass bei einem Selbst­stän­digen nicht jeder Schreib­tisch­ar­beits­platz in seinen Betriebs­räumen zwangs­läufig einen sol­chen zumut­baren „anderen Arbeits­platz”

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  • Feri­en­jobs als „kurz­fris­tige” Mini­jobs

    „Kurz­fris­tige Mini­jobs” sind begehrt bei Arbeit­neh­mern, ins­be­son­dere auch bei Feri­en­job­bern und deren Arbeit­ge­bern. Sie sind nicht – wie die regu­lären Mini­jobs – auf 450 € im Monat begrenzt; auf den Ver­dienst kommt es bei einem kurz­fris­tigen Minijob nicht an. Sie sind in der Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ver­si­che­rungs- und bei­trags­frei. Arbeit­geber und Aus­hilfen zahlen

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  • Lea­sing­son­der­zah­lung im Rahmen der Ein­nah­men­über­schuss-Rech­nung

    Lea­sing­son­der­zah­lungen stellen vor­aus­ge­zahlte Nut­zungs­ent­gelte dar. Im Falle der Gewinn­ermitt­lung durch Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nung (nach § 4 Abs. 3 EStG) kann der Steu­er­pflich­tige bei betrieb­li­cher Nut­zung des Lea­sing­ge­gen­stands eine Lea­sing­son­der­zah­lung im Zeit­punkt der Zah­lung in voller Höhe als Betriebs­aus­gabe abziehen. Ledig­lich eine Ver­trags­lauf­zeit von mehr als 5 Jahren würde hiervon abwei­chend eine gleich­mä­ßige Ver­tei­lung erfor­dern. Ins­be­son­dere beim Kraft­fahr­zeug-Lea­sing sind Nut­zungs­än­de­rungen in

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