Kategorie: Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

  • Unwirk­sam­keit der befris­teten Erhö­hung der Wochen­ar­beits­zeit

    Nach dem Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz kann ein Arbeits­ver­trag befristet werden, sofern die Befris­tung durch einen sach­li­chen Grund gerecht­fer­tigt ist. Die Befris­tung ein­zelner Ver­trags­be­din­gungen ist unzu­lässig. In einem vom Lan­des­ar­beits­ge­richt Mün­chen (LAG) ent­schie­denen Fall war eine Kir­chen­mu­si­kerin seit dem 28.10.2016 unbe­fristet bei der Kir­chen­ge­meinde als Kir­chen­mu­si­kerin mit 3,5 Wochen­stunden in Teil­zeit ange­stellt. Mit Ände­rungs­ver­trag vom 25.8.2017

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  • Tank­gut­scheine und Wer­be­ein­nahmen anstelle von Arbeits­lohn sind sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtig

    Bei Ver­ein­ba­rungen eines teil­weisen Lohn­ver­zichts, der über Gut­scheine oder Wer­be­ein­nahmen, die aus der Ver­mie­tung von Wer­be­fläche auf dem Pkw des Arbeit­neh­mers ent­steht, aus­ge­gli­chen wird, han­delt es sich um sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­ches Arbeits­ent­gelt. Dies gilt nach dem Urteil des Bun­des­so­zi­al­ge­richts (BSG) vom 23.2.2021 grund­sätz­lich für alle geld­werten Vor­teile eines Arbeit­neh­mers, die im Zusam­men­hang mit dem Arbeits­ver­hältnis stehen. Ein

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  • Wett­be­werbs­verbot nach Aus­tritt aus der Gesell­schaft

    Ein an einen Gesell­schafter gerich­tetes umfas­sendes Wett­be­werbs­verbot in dem Gesell­schafts­ver­trag einer GmbH ist ein­schrän­kend in dem Sinne aus­zu­legen, dass es nur bis zum wirk­samen Aus­tritt aus der Gesell­schaft gilt. Die Wei­ter­gel­tung des Wett­be­werbs­ver­bots über diesen Zeit­punkt hinaus käme nach einer Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richts Nürn­berg vom 14.10.2020 einem gegen das Grund­ge­setz ver­sto­ßenden Berufs­verbot gleich.

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  • Keine Dar­le­gungs­pflicht der Repa­ra­tur­maß­nahmen bei fik­tiver Scha­dens­ab­rech­nung

    Grund­sätz­lich hat ein Geschä­digter die Wahl, ob er nach einer Beschä­di­gung seines Pkw die tat­säch­lich ange­fal­lenen oder die aus­weis­lich eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens erfor­der­li­chen Repa­ra­tur­kosten als Scha­dens­er­satz (fik­tive Scha­dens­ab­rech­nung) gel­tend macht. So sind (bei ent­spre­chender Wahl des Geschä­digten) die von einem Sach­ver­stän­digen nach den Preisen einer Fach­werk­statt geschätzten Repa­ra­tur­kosten auch dann zu ersetzen, wenn die Repa­ratur von

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  • Ver­wei­ge­rung der Zustim­mung zur Ver­mie­tung einer Eigen­tums­woh­nung

    Das Recht des Woh­nungs­ei­gen­tü­mers, seine Woh­nung an Dritte zu ver­mieten, kann mit einem Zustim­mungs­vor­be­halt ein­ge­schränkt werden. Die Ertei­lung seiner erfor­der­li­chen Zustim­mung zur Ver­äu­ße­rung oder Ver­mie­tung von Woh­nungs­ei­gentum kann ein Woh­nungs­ei­gen­tümer davon abhängig machen, dass ihm Infor­ma­tionen über den vor­ge­se­henen Erwerber oder Mieter zugäng­lich gemacht werden. Der Bun­des­ge­richtshof (BGH) hatte in einem Fall zu ent­scheiden, bei

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  • Flä­chen­ab­wei­chung unter 10 % nach Umbauten am Miet­ob­jekt

    Die Unter­schrei­tung der ver­trag­lich ver­ein­barten durch die dem Mieter vom Ver­mieter tat­säch­lich über­las­sene Fläche gilt stets als Sach­mangel. Das bezieht sich nicht nur auf Fälle, in denen die Miet­flä­chen­ab­wei­chung auf einer Falsch­be­rech­nung der Fläche einer ansonsten ver­trags­gemäß und voll­ständig über­ge­benen Miet­sache beruht, son­dern auch auf Sach­ver­halte, in denen die Unter­schrei­tung der ver­trag­lich ver­ein­barten Miet­fläche durch

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  • Fahr­rad­un­fall einer ehren­amt­li­chen Pfle­ge­kraft gilt als Arbeits­un­fall

    Die Richter des Lan­des­so­zi­al­ge­richts Baden-Würt­tem­berg (LSG) hatten am 16.12.2020 über nach­fol­genden Sach­ver­halt zu ent­scheiden: Eine Tochter pflegte ihre Eltern und war bei der Pfle­ge­kasse ange­meldet. Sie besorgte mit dem Fahrrad bei einem Arzt privat sowohl ein Schmerz­me­di­ka­ment für ihren Vater als auch eine kleine Menge Wild­fleisch. Auf dem Rückweg stürzte sie mit dem Fahrrad und

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  • Anfech­tung der Vater­schaft des recht­li­chen durch den bio­lo­gi­schen Vater

    Ein bio­lo­gi­scher Vater ist nur dann berech­tigt, die (recht­liche) Vater­schaft des Ehe­manns der Mutter oder eines anderen Mannes, der die Vater­schaft aner­kannt hat, zu besei­tigen, wenn keine sozial-fami­liäre Bezie­hung zwi­schen dem recht­li­chen Vater und dem Kind besteht. Von einer sol­chen Bin­dung kann aus­ge­gangen werden, wenn der recht­liche Vater für das Kind tat­säch­lich die Ver­ant­wor­tung trägt.

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  • Kein Anspruch an Ver­si­che­rung infolge Betriebs­schlie­ßung im Zuge der Corona-Pan­demie

    Ver­spricht eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung Deckungs­schutz für „nur die im Fol­genden auf­ge­führten” Krank­heiten und Krank­heits­er­reger, wobei Covid-19 und Sars-Cov‑2 (auch sinn­gemäß) nicht genannt sind, besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Betriebs­schlie­ßungen wegen des neu­ar­tigen Corona-Virus. Zu dieser Ent­schei­dung kamen die Richter des Ober­lan­des­ge­richts Hamm (OLG) in einem einst­wei­ligen Rechts­schutz­ver­fahren am 15.7.2020. Das Ober­lan­des­ge­richt Stutt­gart (OLG) hat am 18.2.2021 zwei

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  • Bun­desrat bil­ligt Ver­brau­cher­ent­las­tung bei Inkas­so­kosten

    Das Gesetz zur Ver­bes­se­rung des Ver­brau­cher­schutzes im Inkas­so­recht und zur Ände­rung wei­terer Vor­schriften wurde im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kündet und trat am 1.1.2021 in Kraft. Gebüh­ren­sen­kung: Schuldner werden künftig dann ent­lastet, wenn sie die For­de­rung direkt nach einem ersten Mahn­schreiben beglei­chen oder nur mit klei­neren Beträgen von bis zu 50 € im Verzug sind. Eine Kos­ten­be­gren­zung gibt

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  • Gesetze zur Reform des Insol­venz­rechts in Kraft getreten

    Zum Anfang des IV. Quar­tals 2020 bzw. zum Jah­res­an­fang sind zwei wich­tige Gesetze zur Reform des Insol­venz­rechts in Kraft getreten. Das Gesetz zur wei­teren Ver­kür­zung des Rest­schuld­be­frei­ungs­ver­fah­rens trat mit Wir­kung vom 1.10.2020 in Kraft und das Gesetz zur Fort­ent­wick­lung des Sanie­rungs- und Insol­venz­rechts trat am 1.1.2021.

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  • Ver­let­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht

    Die Insol­venz­an­trags­pflicht soll den Ver­trags­partner einer Gesell­schaft unter anderem davor schützen, dass er sich vor Pro­zess­füh­rung mit der uner­kannt insol­venz­reifen Gesell­schaft mit Kosten belastet, die er bei der Gesell­schaft als Kos­ten­schuld­nerin nicht mehr rea­li­sieren kann. Nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen kann der Ersatz frei­wil­liger Auf­wen­dungen ver­langt werden, die nach Ver­let­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht in dem Ver­trauen auf

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  • Geschäfts­füh­rer­ver­trag – freies Dienst­ver­hältnis

    Der Geschäfts­führer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grund­lage eines freien Dienst­ver­trags, nicht eines Arbeits­ver­trags, tätig. Auch gegen­über einem Geschäfts­führer als freien Dienst­nehmer steht der Gesell­schaft ein unter­neh­me­ri­sches Wei­sungs­recht zu. Eine Wei­sungs­ge­bun­den­heit des GmbH-Geschäfts­füh­rers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeit­nehmer schließen lässt, kommt allen­falls in extremen

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  • Ver­gleichs­ent­gelt – Ver­mu­tung der Benach­tei­li­gung wegen des Geschlechts

    Nach dem Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz (Entg­TranspG) haben Beschäf­tigte zur Über­prü­fung der Ein­hal­tung des Ent­gelt­gleich­heits­ge­bots einen Aus­kunfts­an­spruch gegen­über dem Arbeit­geber zur Ent­loh­nung anderer Arbeit­nehmer mit der glei­chen oder einer gleich­wer­tigen Tätig­keit. Der Anspruch bezieht sich auf das durch­schnitt­liche monat­liche Brut­to­ent­gelt und auf bis zu zwei ein­zelne Ent­gelt­be­stand­teile. Klagt eine Frau auf glei­ches Ent­gelt für gleiche oder gleich­wer­tige Arbeit,

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  • Über­schreiten der Höchst­ar­beits­zeit durch zweite Arbeits­stelle

    Arbeits­zeit im Sinne des Arbeits­zeit­ge­setzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhe­pausen. Arbeits­zeiten bei meh­reren Arbeit­ge­bern sind zusam­men­zu­rechnen. Die werk­täg­liche Arbeits­zeit der Arbeit­nehmer darf 8 Stunden nicht über­schreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur ver­län­gert werden, wenn inner­halb von 6 Kalen­der­mo­naten oder inner­halb von 24 Wochen im Durch­schnitt

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  • Dar­le­gungs­last bei Über­stun­den­ver­gü­tung

    Die Ver­gü­tung von Über­stunden setzt zum einen voraus, dass der Arbeit­nehmer diese tat­säch­lich geleistet hat, und zum anderen, dass die Über­stunden vom Arbeit­geber ange­ordnet, gebil­ligt oder geduldet worden oder jeden­falls zur Erle­di­gung der geschul­deten Arbeit not­wendig gewesen sind. Für beide Vor­aus­set­zungen – ein­schließ­lich der Anzahl geleis­teter Über­stunden – trägt der Arbeit­nehmer die Dar­le­gungs- und Beweis­last.

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  • Keine recht­zei­tige Fer­tig­stel­lung bei Angabe des Her­stel­lungs­ter­mins im Ver­trag

    Auf­grund der zur Zeit nied­rigen Dar­lehns­zinsen lieb­äu­geln viele mit dem Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Woh­nung. Die Richter des Ober­lan­des­ge­richts Olden­burg (OLG) hatten in einem Fall aus der Praxis zu ent­scheiden, in dem die beiden Ver­trags­partner über eine im nota­ri­ellen Kauf­ver­trag fest­ge­hal­tene Frist, bis zu der das Objekt her­ge­stellt werden sollte, unter­schied­li­cher Mei­nung

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  • Kün­di­gung wegen Eigen­be­darfs des Ex-Ehe­part­ners

    In einem vom Bun­des­ge­richtshof (BGH) ent­schie­denen Fall war eine Immo­bilie seit Sommer 2001 ver­mietet. 2015 ver­kaufte der Haus­ei­gen­tümer das Ein­fa­mi­li­en­haus an seinen Sohn und dessen Ehe­frau, die zu dem Zeit­punkt getrennt lebten und die Schei­dung bean­tragt war. Im Mai 2017 kün­digte das mitt­ler­weile geschie­dene Ehe­paar den Mie­tern wegen Eigen­be­darfs. Die Ex-Frau wollte mit den gemein­samen

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  • Aus­kunfts­an­spruch eines Kindes auch bei unbe­grenzter Leis­tungs­fä­hig­keit des Unter­halts­pflich­tigen

    Ver­wandte in gerader Linie sind nach dem Bür­ger­li­chen Gesetz­buch ein­ander ver­pflichtet auf Ver­langen über ihre Ein­künfte und ihr Ver­mögen Aus­kunft zu erteilen, soweit dies zur Fest­stel­lung eines Unter­halts­an­spruchs oder einer Unter­halts­ver­pflich­tung erfor­der­lich ist. Für einen Aus­kunfts­an­spruch genügt die Mög­lich­keit, dass die Aus­kunft Ein­fluss auf den Unter­halt hat. Ein Aus­kunfts­an­spruch des Kindes gegen den bar­un­ter­halts­pflich­tigen Eltern­teil

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  • Bür­ger­freund­li­cheres Mel­de­wesen

    Seit Jah­res­be­ginn sollen Bürger Melde-beschei­ni­gungen und andere Ver­wal­tungs­leis­tungen elek­tro­nisch bean­tragen können. Mel­de­daten können über ein Ver­wal­tungs­portal selbst aus dem Mel­de­re­gister abge­rufen und wei­ter­ge­nutzt werden. Statt einer schrift­li­chen kann nun eine elek­tro­ni­sche Mel­de­be­schei­ni­gung bean­tragt und nach einem Woh­nungs­umzug eine Anmel­dung in der neuen Stadt elek­tro­nisch durch­ge­führt werden. Auch eine Neben­woh­nung kann am Ort der Neben­woh­nung abge­meldet

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  • Ände­rungen seit 1.1.2021 bzw. in 2021 im Bereich Arbeit und Soziales

    Für 2021 ergeben sich im Bereich Arbeit und Soziales diverse Ände­rungen. Hier ein Auszug über die wesent­li­chen Neu­re­ge­lungen, die zum Jah­res­be­ginn und im Laufe des Jahres 2021 wirksam wurden bzw. werden. Kurz­ar­bei­ter­geld: Die Rege­lung zur Erhö­hung des Kurz­ar­bei­ter­geldes (ab dem 4. Monat auf 70 % bzw. 77 % bei min­des­tens einem Kind und auf 80%

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  • Update-Pflichten für Ver­käufer von digi­talen Geräten

    Mit dem Gesetz zur Umset­zung der Waren­kauf­richt­linie soll eine Update-Pflicht für Ver­käufer von digi­talen Pro­dukten ein­ge­führt werden, die diese Pro­dukte an Ver­brau­cher ver­kaufen. Ziel ist eine dau­er­hafte Funk­ti­ons­tüch­tig­keit und IT-Sicher­heit von digi­talen Gütern zu gewähr­leisten. Der Ent­wurf sieht ins­be­son­dere fol­gende Ände­rungen vor: Für Pro­dukte mit digi­talen Ele­menten, die ein Ver­brau­cher von einem Händler erwirbt, wird

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  • Über­prü­fung von Prä­mi­en­spar­ver­trägen

    Bei Prä­mi­en­spar­ver­trägen han­delt es sich um eine lang­fris­tige Spar­form mit gleich­blei­bender Spar­leis­tung, aber einem varia­blen Zins­satz. Je nach Ver­trags­lauf­zeit erhalten die Ver­brau­cher neben dem Zins oft­mals noch eine zusätz­liche Prämie. Die meisten Kre­dit­in­sti­tute ver­wenden in ihren All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) eine sog. „Zins­an­pas­sungs­klausel”. Diese erlaubt es ihnen, über Ände­rungen bei der Ver­zin­sung unbe­grenzt ein­seitig ent­scheiden zu

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