Kategorie: Arbeitnehmer

  • Feri­en­jobs als „kurz­fris­tige” Mini­jobs

    „Kurz­fris­tige Mini­jobs” sind begehrt bei Arbeit­neh­mern, ins­be­son­dere auch bei Feri­en­job­bern und deren Arbeit­ge­bern. Sie sind nicht – wie die regu­lären Mini­jobs – auf 450 € im Monat begrenzt; auf den Ver­dienst kommt es bei einem kurz­fris­tigen Minijob nicht an. Sie sind in der Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ver­si­che­rungs- und bei­trags­frei. Arbeit­geber und Aus­hilfen zahlen

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