Kategorie: Freiberufler

  • Zweites Büro­kra­tie­ent­las­tungs­geset ver­ab­schiedet

    Am 12.5.2017 ver­ab­schie­dete der Bun­desrat das „Gesetz zur Ent­las­tung ins­be­son­dere der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft von Büro­kratie” (Zweites Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz). Damit sollen Erleich­te­rungen für die Wirt­schaft geschaffen werden. Zu den wich­tigsten Neu­re­ge­lungen zählen: Lie­fer­scheine: Die Auf­be­wah­rungs­frist bei emp­fan­genen Lie­fer­scheinen endet mit dem Erhalt der Rech­nung bzw. für abge­sandte Lie­fer­scheine mit dem Ver­sand der Rech­nung. Dies gilt jedoch dann…

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  • Aner­ken­nung des „häus­li­chen Arbeits­zim­mers” eines Selbst­stän­digen

    Grund­sätz­lich besteht ein Abzugs­verbot für Auf­wen­dungen für ein häus­li­ches Arbeits­zimmer. Das gilt u. a. jedoch nicht, wenn für die betrieb­liche oder beruf­liche Tätig­keit kein anderer Arbeits­platz zur Ver­fü­gung steht. In seiner Ent­schei­dung vom 22.2.2017 stellt der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) klar, dass bei einem Selbst­stän­digen nicht jeder Schreib­tisch­ar­beits­platz in seinen Betriebs­räumen zwangs­läufig einen sol­chen zumut­baren „anderen Arbeits­platz”…

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  • Feri­en­jobs als „kurz­fris­tige” Mini­jobs

    „Kurz­fris­tige Mini­jobs” sind begehrt bei Arbeit­neh­mern, ins­be­son­dere auch bei Feri­en­job­bern und deren Arbeit­ge­bern. Sie sind nicht – wie die regu­lären Mini­jobs – auf 450 € im Monat begrenzt; auf den Ver­dienst kommt es bei einem kurz­fris­tigen Minijob nicht an. Sie sind in der Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ver­si­che­rungs- und bei­trags­frei. Arbeit­geber und Aus­hilfen zahlen…

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  • Lea­sing­son­der­zah­lung im Rahmen der Ein­nah­men­über­schuss-Rech­nung

    Lea­sing­son­der­zah­lungen stellen vor­aus­ge­zahlte Nut­zungs­ent­gelte dar. Im Falle der Gewinn­ermitt­lung durch Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nung (nach § 4 Abs. 3 EStG) kann der Steu­er­pflich­tige bei betrieb­li­cher Nut­zung des Lea­sing­ge­gen­stands eine Lea­sing­son­der­zah­lung im Zeit­punkt der Zah­lung in voller Höhe als Betriebs­aus­gabe abziehen. Ledig­lich eine Ver­trags­lauf­zeit von mehr als 5 Jahren würde hiervon abwei­chend eine gleich­mä­ßige Ver­tei­lung erfor­dern. Ins­be­son­dere beim Kraft­fahr­zeug-Lea­sing sind Nut­zungs­än­de­rungen in…

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