Kategorie: Aktuelles

  • Gesell­schafts­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­verbot bei Betei­li­gung an Kon­kur­renz­ge­sell­schaft

    Grund­sätz­lich können Wett­be­werbs­ver­bote für Gesell­schafter einer GmbH ohne Wei­teres in der Sat­zung einer Gesell­schaft ver­ein­bart werden. Zum anderen müssen sich gesell­schafts­ver­trag­liche Wett­be­werbs­ver­bote am Grund­ge­setz messen lassen, weil sie regel­mäßig die grund­ge­setz­lich geschützte Berufs­aus­übungs­frei­heit des betrof­fenen Gesell­schaf­ters berühren. Eine gesell­schafts­ver­trag­liche Rege­lung oder eine Rege­lung im Anstel­lungs­ver­trag, die ein Wett­be­werbs­verbot des Gesell­schafter-Geschäfts­füh­rers vor­sieht, erfasst ihrem recht­lich unbe­denk­li­chen

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  • Lea­sing­son­der­zah­lung im Rahmen der Ein­nah­men­über­schuss-Rech­nung

    Lea­sing­son­der­zah­lungen stellen vor­aus­ge­zahlte Nut­zungs­ent­gelte dar. Im Falle der Gewinn­ermitt­lung durch Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nung (nach § 4 Abs. 3 EStG) kann der Steu­er­pflich­tige bei betrieb­li­cher Nut­zung des Lea­sing­ge­gen­stands eine Lea­sing­son­der­zah­lung im Zeit­punkt der Zah­lung in voller Höhe als Betriebs­aus­gabe abziehen. Ledig­lich eine Ver­trags­lauf­zeit von mehr als 5 Jahren würde hiervon abwei­chend eine gleich­mä­ßige Ver­tei­lung erfor­dern. Ins­be­son­dere beim Kraft­fahr­zeug-Lea­sing sind Nut­zungs­än­de­rungen in

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