
Grundsätzlich können Wettbewerbsverbote für Gesellschafter einer GmbH ohne Weiteres in der Satzung einer Gesellschaft vereinbart werden. Zum anderen müssen sich gesellschaftsvertragliche Wettbewerbsverbote am Grundgesetz messen lassen, weil sie regelmäßig die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Gesellschafters berühren. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung oder eine Regelung im Anstellungsvertrag, die ein Wettbewerbsverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers vorsieht, erfasst ihrem rechtlich unbedenklichen
Leasingsonderzahlungen stellen vorausgezahlte Nutzungsentgelte dar. Im Falle der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) kann der Steuerpflichtige bei betrieblicher Nutzung des Leasinggegenstands eine Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Lediglich eine Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahren würde hiervon abweichend eine gleichmäßige Verteilung erfordern. Insbesondere beim Kraftfahrzeug-Leasing sind Nutzungsänderungen in