Kategorie: Gewerbetreibende

  • Geld­wä­sche­be­kämp­fung wird inten­si­viert

    Durch das Gesetz zur Umset­zung der vierten EU-Geld­wä­sche­richt­linie, zur Aus­füh­rung der EU-Geld­trans­fer­ver­ord­nung und zur Neu­or­ga­ni­sa­tion der Zen­tral­stelle für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chungen müssen die geld­wä­sche­recht­lich Ver­pflich­teten stren­gere Vor­gaben, etwa bei grenz­über­schrei­tenden Kor­re­spon­denz­be­zie­hungen, beachten. Kern des Gesetzes – dem der Bun­desrat am 2.6.2017 zustimmte – ist die Ein­rich­tung einer Zen­tral­stelle für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chungen. Die Zen­tral­stelle nimmt geld­wä­sche­recht­liche Mel­dungen ent­gegen, ana­ly­siert…

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  • Zweites Büro­kra­tie­ent­las­tungs­geset ver­ab­schiedet

    Am 12.5.2017 ver­ab­schie­dete der Bun­desrat das „Gesetz zur Ent­las­tung ins­be­son­dere der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft von Büro­kratie” (Zweites Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz). Damit sollen Erleich­te­rungen für die Wirt­schaft geschaffen werden. Zu den wich­tigsten Neu­re­ge­lungen zählen: Lie­fer­scheine: Die Auf­be­wah­rungs­frist bei emp­fan­genen Lie­fer­scheinen endet mit dem Erhalt der Rech­nung bzw. für abge­sandte Lie­fer­scheine mit dem Ver­sand der Rech­nung. Dies gilt jedoch dann…

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  • Aner­ken­nung des „häus­li­chen Arbeits­zim­mers” eines Selbst­stän­digen

    Grund­sätz­lich besteht ein Abzugs­verbot für Auf­wen­dungen für ein häus­li­ches Arbeits­zimmer. Das gilt u. a. jedoch nicht, wenn für die betrieb­liche oder beruf­liche Tätig­keit kein anderer Arbeits­platz zur Ver­fü­gung steht. In seiner Ent­schei­dung vom 22.2.2017 stellt der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) klar, dass bei einem Selbst­stän­digen nicht jeder Schreib­tisch­ar­beits­platz in seinen Betriebs­räumen zwangs­läufig einen sol­chen zumut­baren „anderen Arbeits­platz”…

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  • Feri­en­jobs als „kurz­fris­tige” Mini­jobs

    „Kurz­fris­tige Mini­jobs” sind begehrt bei Arbeit­neh­mern, ins­be­son­dere auch bei Feri­en­job­bern und deren Arbeit­ge­bern. Sie sind nicht – wie die regu­lären Mini­jobs – auf 450 € im Monat begrenzt; auf den Ver­dienst kommt es bei einem kurz­fris­tigen Minijob nicht an. Sie sind in der Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ver­si­che­rungs- und bei­trags­frei. Arbeit­geber und Aus­hilfen zahlen…

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