
Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9-%-Punktezzgl. 40 € Pauschale Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen seit 01.07.2016 = – 0,88 % 01.01.2016 – 30.06.2016 –
Verbraucherpreisindex (2015 = 100) 2021 110,1 August 110,1 Juli 109,1 Juni 108,7 Mai 108,2 April 107,5 März 107,0 Februar 106,3 Januar 2020 105,5 Dezember 105,0 November 105,9 Oktober 105,8 September Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter: http://www.destatis.de – Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreise
Der Bundesgerichtshof hat am 9.9.2021 entschieden, dass Influencer, die mittels eines sozialen Mediums wie Instagram Waren vertreiben, Dienstleistungen anbieten oder das eigene Image vermarkten, ein Unternehmen betreiben. Die Veröffentlichung von Beiträgen dieser Influencer in dem sozialen Medium ist geeignet, ihre Bekanntheit und ihren Werbewert zu steigern und damit ihr eigenes Unternehmen zu fördern. Eine geschäftliche
In 2 Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 29.6.2021 klargestellt, dass Banken ihre Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben müssen. Gelten differenzierte Zinssätze für verschiedene Kundengruppen darf die Angabe nicht mit „Aktuell bis zu 10,90 % p.a. Zinsen“ erfolgen. Nach den gesetzlichen Regelungen ist der Sollzinssatz, der für die Überziehungsmöglichkeit berechnet
In einem vom Oberlandesgericht Celle (OLG) am 3.6.2020 entschiedenen Fall hatte ein Bankkunde mit einer Sparkasse im Jahr 1994 einen sog. Prämiensparvertrag abgeschlossen. Die monatlichen Raten betrugen ab dem 15.3.1995 200 DM und später 102,26 €. Das Guthaben sollte von der Sparkasse mit „dem jeweils gültigen Zinssatz, z. Zt. 3 %,“ verzinst werden. Ferner verpflichtete
Das Landesarbeitsgericht München hat am 26.8.2021 entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen. Der Arbeitgeber durfte unter Wahrung billigen Ermessens den Arbeitsort
Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung. Dieser verpflichtet den Arbeitgeber nicht nur dazu, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, sondern auch dazu, das ideelle Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers durch tatsächliche Beschäftigung zu befriedigen. Eine einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Beschäftigungsanspruch muss nur dann zurücktreten, wenn überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.
Ein bestehendes Mietverhältnis kann vom Vermieter und vom Mieter gekündigt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Miete plus der vereinbarten Nebenkosten bis zum Ende des Mietverhältnisses besteht. Eine Verrechnung mit einer gezahlten Kaution ist nicht erlaubt, da diese dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis dient. Wird also
Mit dem Tod eines Mieters endet nicht automatisch das Mietverhältnis. Sofern der Mieter allein wohnte, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. In der Praxis gibt es aber natürlich auch Fälle, in denen die Erben unbekannt sind und sich für den Vermieter die Frage stellt, wem er die Kündigung des Mietvertrags aussprechen kann. Das Oberlandesgericht
Eine Mutter hatte für ihre fünfjährige Tochter auf einem Ponyhof für einen Ausritt ein Pony gemietet. Das Mädchen stieg auf, die Mutter führte das Tier in ein nahegelegenes Waldstück. Zwei andere Kinder ritten mit ihren Pferden voraus. Als die beiden Kinder schneller weiterritten, riss sich das Pony los und stürmte hinterher. Das Mädchen fiel herab,
Aus den Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches ergibt sich, dass ein Kind, welches das 3. Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung in einem Umfang von mindestens 6 Stunden werktäglich hat. Eine halbtägige Betreuung im Umfang von mindestens 4 Stunden ist demnach nicht ausreichend, um den bundesrechtlich begründeten Anspruch zu erfüllen. Welche Entfernung
Der Bundesrat hat am 10.9.2021 dem Ganztagsförderungsgesetz zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter zugestimmt. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser gilt für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der 5. Klassenstufe. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die
In Zeiten der Corona-Krise können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer anweisen, von zu Hause aus zu arbeiten. Der neue Entwurf der Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 20.1.2021 sieht nun vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Home-Office anzubieten, wo immer es möglich ist. Die Aufwendungen werden i. d. R. vom Arbeitgeber übernommen. Ist eine Kostenübernahme nicht möglich, können entsprechende Aufwendungen unter weiteren
Die Bundesregierung hat sich Mitte Januar 2021 auf eine Vereinfachung und Verbesserung der Überbrückungshilfe III einigen können. Die wesentlichen Punkte der Novellierung der Überbrückungshilfe III umfassen dabei: Für alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch gilt die Berechtigung, die gestaffelte Fixkostenerstattung zu beantragen. Das heißt: keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen
Durch das Coronavirus entstehen beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Geschädigten wurden daher verlängert. Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.3.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31.3.2021 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen sind längstens bis zum 30.6.2021 zu gewähren. Darüber
Im Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedete der Bundesrat neben der Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge auch Steuervereinfachungen, die Steuerpflichtige mit Behinderung von Nachweispflichten entlasten. Darüber hinaus entfallen die Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung unter 50. Die Regelungen gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2021. Steuerpflichtige mit Behinderung haben die Möglichkeit Kosten, die zur Bewältigung ihres Alltags als
Wird ein Gebäude oder eine Wohnung für Zwecke der Vermietung gekauft, so muss im ersten Veranlagungsjahr die Bemessungsgrundlage ermittelt werden, nach der sich die jährliche Abschreibung für Abnutzung (AfA) ermittelt. Da diese Berechnung zum Teil komplex sein kann, steht eine „Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung” vom Bundesministerium der Finanzen zur Verfügung. Diese Arbeitshilfe war nun Gegenstand im
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechtsprechung zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern, die nicht als Geschäftsführer bestellt sind, in einem Urteil vom 12.5.2020 konkretisiert. Nunmehr können sie auch als sozialversicherungspflichtig gelten. Die Sozialversicherungspflicht richtet sich demnach nach dem beherrschenden Einfluss, den ein mitarbeitender Gesellschafter auf die Geschicke einer Gesellschaft ausüben kann. Ist ein Gesellschafter nicht
Vererbt der Erblasser sein Gebäude, welches er vorher bis zu seinem Tod selbst genutzt hat, können die Erben i. d. R. von einer Steuerbefreiung Gebrauch machen. Erbt der verbliebene Ehegatte das Gebäude und nutzt dieses noch mindestens 10 Jahre zu eigenen Wohnzwecken, so wird auf den Erwerb keine Erbschaftsteuer erhoben. Erben dagegen die Kinder das
Die Änderung des Corona-Insolvenzaussetzungsgesetzes sieht vor, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.4.2021 verlängert wird. Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28.2.2021 beantragt wurde und die mögliche Hilfeleistung zur Beseitigung
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.), Einkommen‑, Kirchen‑, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 10.3.2021 Sozialversicherungsbeiträge: 29.3.2021
Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9-%-Punkte zzgl. 40 € Pauschale Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsenseit 01.07.2016 = – 0,88 % 01.01.2016 – 30.06.2016 –
Verbraucherpreisindex (2015 = 100) 2021 106,3 Januar 2020 105,5 Dezember 105,0 November 105,9 Oktober 105,8 September 106,0 August 106,1 Juli 106,6 Juni 106,0 Mai 106,1 April 105,7 März 105,6 Februar Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter: http://www.destatis.de – Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreise